Änderung des Gesetzentwurfs Zugang zur Familienpflegezeit wird beschränkt
Wer einen schwer kranken Angehörigen in der letzten Lebensphase begleiten möchte, sollte dafür künftig eine dreimonatige Auszeit in Anspruch nehmen können. Diese Möglichkeit soll nun nur noch für weniger Arbeitnehmer gelten.
Berlin - Weniger Arbeitnehmer als bisher geplant sollen einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit bekommen. Die bis zu zweijährige teilweise Auszeit zur Pflege eines Angehörigen wird nicht mehr allen zugängig gemacht: Die ursprünglich im Gesetzentwurf von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) vorgesehene Grenze wurde in letzter Minute auf 25 Beschäftigte hochgesetzt. Eigentlich sollte der Rechtsanspruch in Firmen mit mehr als 15 Beschäftigten gelten. Diese Einigung von Union und SPD verkündete CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt am Dienstag in Berlin.
Dass mehr Betriebe befreit werden, war Anliegen der Union. Der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marcus Weinberg (CDU), sagte, kleinere Betriebe würden "den Ausfall von Mitarbeitern in der Regel viel schwerer verkraften als große". Klein- und Handwerksbetriebe sollten geschützt werden, so Hasselfeldt.
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, kritisierte die Änderung. "Wir fühlen uns verschaukelt", sagte er. "Jetzt blieben nicht gut fünf Millionen Arbeitnehmer bei der Familienpflegezeit außen vor, sondern sogar rund zwei Millionen mehr."
Unverändert bleibt, dass Arbeitnehmer künftig bei einem neuen Pflegefall in der Familie zehn Tage lang zur Organisation der Pflege bezahlt im Job pausieren können. Der bereits bestehende Rechtsanspruch auf sechs komplette Monate, wenn auch unbezahlte Auszeit bleibt laut dem Entwurf erhalten. Wie für die Familienpflegezeit gibt es hierfür ein zinsloses Darlehen. Das Gesetz soll an diesem Donnerstag abschließend im Bundestag beraten werden.
vek/dpa