Zuschussrente: Schäuble kritisiert von der Leyens Pläne

Im Streit um die Zuschussrente muss Ursula von der Leyen Kritik von Wolfgang Schäuble einstecken: Der Bundesfinanzminister sieht keine drohende Altersarmut. Drastischer formulierte Grünen-Fraktionschefin Renate Künast ihren Widerwillen - sie wetterte gegen die "Von-der-Leyen-Show".

Bundesfinanzminister Schäuble (CDU): Wie hoch sind die Löhne in 20 Jahren? Zur Großansicht
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Bundesfinanzminister Schäuble (CDU): Wie hoch sind die Löhne in 20 Jahren?

Hamburg/Berlin - Deutliche Worte vom Finanzminister: In einem Interview mit der "Bild am Sonntag" äußerte sich Wolfgang Schäuble zu den Plänen einer Zuschussrente ausgesprochen skeptisch. "Frau von der Leyen hat unüberhörbar auf das Problem der Altersversorgung hingewiesen", so Schäuble. "Die Aussage, es drohe Altersarmut, ist aber verkürzt." Kein Mensch wisse, wie hoch die Löhne in 20 Jahren sein würden, kritisierte er mit Blick auf Berechnungen, die die stellvertretende CDU-Vorsitzende vorgelegt hatte. "Der Lebensstandard in Deutschland ist in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich gestiegen", erklärte Schäuble.

Zuvor hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Spitze der Unionsfraktion Zweifel an von der Leyens Prognosen geäußert.

Auch Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) kritisiert von Leyens Pläne. Er fordert, mögliche Rentenzuschüsse nicht aus Beiträgen zu finanzieren. "Die Zuschüsse sollten nicht aus der Rentenkasse, sondern aus dem allgemeinen Steueraufkommen kommen", sagte er der "Welt am Sonntag". Außerdem sei von der Leyens Plan keine Lösung für Ostdeutschland. "Die Menschen kommen nicht auf 35 ununterbrochene Erwerbsjahre." Die Regel seien gebrochene Arbeitsbiografien. Dem müsse ein Rentenkonzept für ganz Deutschland Rechnung tragen.

Renate Künast fordert steuerfinanzierte Garantierente

Drastischer formulierte Grüne-Fraktionschefin Renate Künast am Samstag ihre Kritik an den Plänen zur Zuschussrente: Man brauche "keine weitere Von-der-Leyen-Show, sondern endlich einen verlässlichen Armutsschutz". Wer von Altersarmut bedroht sei, dem helfe die von der Ministerin geplante Hilfe nicht weiter. "Eine steuerfinanzierte Garantierente für längjährig Versicherte wäre die richtige Antwort auf das drängende Problem der Altersarmut", so Künast. "Und vor allem brauchen wir einen gesetzlichen Mindestlohn, der das Lohnniveau und damit die Rentenansprüche dauerhaft verbessert."

Rückendeckung vom CDU-Arbeitnehmerflügel

Die Arbeitsministerin verteidigte unterdessen erneut ihre Pläne, ließ aber auch Kompromissbereitschaft erkennen. "Es gibt keinen Königsweg, der Sozialverbände und Arbeitgeber, Alt und Jung zu hundert Prozent befriedigt", sagte sie der "Welt am Sonntag". Jedoch sei schnelles Handeln nötig, "damit uns diese Welle der Altersarmut nicht eines Tages überrollt. Wir sollten in der Rente jetzt die Weichen richtig stellen und sie damit nicht zum Wahlkampfthema machen."

Rückendeckung für von der Leyen gab es immerhin vom CDU-Arbeitnehmerflügel: "Das Grundproblem ist richtig erkannt: Wenn nichts passiert, wird die Altersarmut ansteigen", warnte der stellvertretende Bundesvorsitzende des Unions-Arbeitnehmerflügels CDA, Alexander Krauß. Mit ihrem Vorstoß habe von der Leyen erstmals ein Rezept dagegen vorgestellt.

Von der Leyen will Niedrigrenten jahrzehntelanger Beitragszahler auf bis zu 850 Euro aufstocken, wenn zusätzlich auch privat vorgesorgt worden ist. Die Mittel dafür sollen auch aus der Rentenkasse kommen.

Auch die SPD reagierte auf von der Leyens Pläne - mit einem eigenen Konzept: Wer 40 Jahre Vollzeit arbeitet, soll nach dem Willen der Sozialdemokraten eine Mindestrente von 850 Euro im Monat bekommen. Für Geringverdiener und Beschäftigte mit langer Arbeitslosigkeit, die aber mindestens 30 Jahre Beiträge gezahlt haben, soll die Grundsicherung im Alter durch Steuermittel aufgestockt werden.

cbu/dpa/rtr/dapd

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1. blind
mmcontrol 08.09.2012
Herr Schäuble hat auch die Höhe der Griechenlandhilfen nicht gesehen (Griechenland braucht maximal 10 Milliarden Euro).Da er permanent mit seinem Hobby beschäftigt ist, den Euro zu retten, sieht er auch nicht die nächste Katastophe - die Altersarmut der deutschen Rentner. Und wenn er sie erkennen könnte, wäre es ihm egal, es sind ja nur arme Deutsche und nicht reiche ausländische Bankster oder Millionäre.
2. was für eine eigenartige Diskussionskultur
triplett 08.09.2012
Herr Schäuble reagier auf Frau von der Leyens Vorschlag (in der Süddeutschen?) mit einem Interview in der BamS, die Replik von Frau von der Leyen wiederum erscheint in der WamS. GIbt es in der CDU eigentlich eine innerparteiliche Diskussion, oder trompetet jeder das in die Medien, was ihm so durch den Kopf geht?
3.
RALF ALG III 08.09.2012
Zitat von sysopIm Streit um die Zuschussrente muss Ursula von der Leyen Kritik von Wolfgang Schäuble einstecken: Der Bundesfinanzminister sieht keine drohende Altersarmut. Rückendeckung bekommt die Arbeitsministerin vom CDU-Arbeitnehmerflügel. Zuschussrente: Schäuble kritisiert von der Leyens Pläne - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,854714,00.html)
Erst die Griechen, dann die Spanier und jetzt auch noch v.D. Leyens Schmalspur-Rentner. Allen wollen immer nur Geld. Kein Wunder, das der Finanzminister da langsam die Krise kriegt.
4. Was sieht Schäuble?
odysseus33 08.09.2012
In den olympischen Höhen in denen sich Schäuble bewegt sieht man natürlich keine Altersarmut. Die gibt's nicht und wird's nicht geben. Alte die man seit Jahren zunehmend in Mülleimern nach Pfandflaschen kramen sieht - die wollen doch nur was für die Umwelt tun. In seiner Lebenswelt sieht man nur gramgebeugte Steuerflüchtlinge, denen man die Arme öffnet um sie mit einer milden Rüge zurück zu holen in den Kreis der Ehrbaren.
5. Klar
homer25 08.09.2012
---Zitat--- Der Bundesfinanzminister sieht keine drohende Altersarmut. ---Zitatende--- Ist klar das der das nicht sieht. Seine Rente ist sicher. :) Was aber jemand durchmachen muß, der sich wirklich 30 jahre und mehr und Buckel förmlich krumm gerabeitet hat, weiß er nicht. Da ist nichts mit Rente in form von ZIG TAUSEND € Monatlich. Obwohl er es sicher mehr Verdient hätte, als so ein Möchtegern Politiker. Nein, sondern unser eins kaut dann auf dem Zahnfleisch, mit gerade mal 700€ im Monat, wenn es überhaupt soviel ist. Und dafür reiß ich mir auch noch die nächsten 30 Jahre den Arsch auf. Echt erbärmlich!!!!!!!
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  • Samstag, 08.09.2012 – 16:21 Uhr
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Die Säulen des Sozialsystems
Arbeitslosenversicherung
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland ist Pflichtmitglied der Arbeitslosenversicherung. Die Hauptleistung der Versicherung ist das Arbeitslosengeld I (ALG I), das einen Teil des ehemaligen Nettoeinkommens ersetzt und bis zu ein Jahr nach Verlust einer Stelle gezahlt wird. Für ältere Arbeitslose gelten Ausnahmen. Läuft die Zahlung des ALG I aus, ohne dass eine neue Stelle gefunden wurde, wird anschließend Arbeitslosengeld II (ALG II) gezahlt. Das Instrument - auch bekannt als Hartz IV - wurde im Jahr 2005 geschaffen, als die ehemalige Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammengelegt wurden. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt derzeit 3,0 Prozent des Bruttolohns. Arbeitgeber zahlen diesen Satz auch für jeden Beschäftigten.
Krankenversicherung
Es gibt zwei Arten von Krankenversicherungen - die Gesetzliche (GKV) und die Private (PKV). Rund 90 Prozent der Erwerbstätigen sind in der GKV pflichtversichert. Der Beitragssatz beträgt aktuell 15,5 Prozent für alle Versicherten. Zusätzlich können die Krankenkassen vom Einkommen unabhängige Beiträge erheben. Seit Anfang 2009 fließen alle Beiträge in einen Gesundheitsfonds, aus dem sie an die Kassen verteilt werden. Der Zugang zur PKV steht nur Selbstständigen und Arbeitnehmern oberhalb einer Einkommensgrenze offen.
Rentenversicherung
Die Beiträge werden durch ein Umlageverfahren finanziert, bei dem die Berufstätigen die Leistungen der Rentner zahlen. Anhand der eingezahlten Beiträge wird die künftige Rentenhöhe errechnet. Zurzeit liegt der Beitragssatz bei 19,6 Prozent. Im Januar 2013 sinkt der Beitrag auf 18,9 Prozent. Das gesetzliche Renteneintrittsalter wird derzeit stufenweise von 65 Jahren auf 67 Jahre heraufgesetzt.
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist die jüngste der Sozialversicherungen in Deutschland. Sie ist eine Grundversicherung, die einen Teil der Pflegekosten abdeckt.

Alles zur Rente ab 67
So steigt das Rentenalter
Wann Sie mit Ihrer vollen Rente rechnen können
Jahrgang Alter*
1946 65
1947 65+1
1948 65+2
1949 65+3
1950 65+4
1951 65+5
1952 65+6
1953 65+7
1954 65+8
1955 65+9
1956 65+10
1957 65+11
1958 66+0
1959 66+2
1960 66+4
1961 66+6
1962 66+8
1963 66+10
ab 1964 67+0
* in Jahren + Monaten
Ab 2012 steigt das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre. Die Umstellung beginnt mit dem Geburtsjahrgang 1947. Menschen, die in diesem Jahr geboren wurden, müssen einen Monat länger arbeiten, wenn sie ihre Rente vollständig erhalten wollen. Bis 2023 kommt dann für die einzelnen Jahrgänge jeweils ein Monat Mehrarbeitszeit hinzu. Ab 2024 geht es weiter mit Zweimonatsschritten. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt so schließlich das neue Rentenalter 67.
Das sind die Ausnahmen
Wer schon 45 Jahre Rentenbeiträge bezahlt hat, kann auch künftig mit 65 in Rente gehen, ohne Abzüge akzeptieren zu müssen. Dabei zählt auch die Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Nachwuchses bei den Beitragszeiten mit. Allerdings schaffen es nur wenige Arbeitnehmer tatsächlich auf 45 Beitragsjahre - bei den Männern waren es zuletzt 28 Prozent, bei Frauen sogar nur vier Prozent.
So viele Abschläge zahlen Sie
Wer 35 Jahre Beiträge gezahlt hat, soll auch künftig mit 63 in Rente gehen können, muss aber Abschläge dafür in Kauf nehmen: 0,3 Prozent für jeden Monat, den man vor der Regelzeit aufhört.
Das ändert sich bei der Witwenrente
Hinterbliebene Ehepartner bekommen künftig statt ab 45 erst ab 47 die große Witwenrente (55 Prozent der normalen Versichertenrente). Bis dahin muss man sich mit der kleinen Witwenrente von 25 Prozent zufriedengeben.
So ändert sich Ihr Versicherungsbeitrag
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung soll durch die Reform bis 2020 nicht über 20 Prozent und bis 2030 nicht über 22 Prozent steigen. Das ist eine schwierige Aufgabe: Dem Statistischen Bundesamt zufolge wird der Altersdurchschnitt der Bevölkerung im Jahr 2050 von 42 auf 50 Jahre steigen.
Das ändert sich für Schwerbehinderte
Für Schwerbehinderte wird das Renteneintrittsalter stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Mit finanziellen Abschlägen ist aber auch der Renteneintritt mit 62 möglich.
Das ändert sich bei den Erwerbsminderungsrenten
Wer aus gesundheitlichen Gründen nur eingeschränkt arbeiten kann, muss sich auf maximal 10,8 Prozent Abschlag einstellen. Er kann als Erwerbsgeminderter zudem mit 63 Jahren ohne Einbußen in Rente gehen. Diese Regelung gilt bis 2023, danach sind 40 Beitragsjahre erforderlich.