Zweites Referendum: Iren stimmen am 2. Oktober über EU-Reformvertrag ab

Neuer Anlauf: Irland entscheidet im Oktober erneut über den EU-Reformvertrag. Das Referendum ist das zweite, nachdem eine erste Abstimmung im vorigen Jahr spektakulär gescheitert war. Nun, nach einigen Änderungen, hofft die Regierung auf ein Ja.

Dublin - Der Termin steht: Das zweite Referendum in Irland über den europäischen Reformvertrag von Lissabon findet am 2. Oktober statt. Dies gab die Regierung in Dublin am Mittwoch bekannt.

Ministerpräsident Brian Cowen sagte, er sei zuversichtlich, dass die Wähler das Werk nun annehmen würden. Im vergangenen Jahr hatten sie den Vertrag abgelehnt und die EU damit in eine schwere Krise gestürzt.

Einer Umfrage von Anfang Juni zufolge würden diesmal 54 Prozent der Iren für den Lissabon-Vertrag stimmen und 28 Prozent dagegen. Im Juni vergangenen Jahres hatten sie den Reformvertrag noch mit 53 Prozent Nein-Stimmen durchfallen lassen.

Mitte Juni 2009 handelte Irland dann ein Zusatzprotokoll aus, das Dublin Souveränität in der Verteidigungs- und Steuerpolitik sowie das Recht auf Beibehaltung seines strikten Abtreibungsverbots garantiert. Unter den 27 EU-Staaten stimmen lediglich die Iren direkt über den Reformvertrag ab.

Der Vertrag zielt darauf ab, die EU-Institutionen effektiver und demokratischer zu machen und mehr Geschlossenheit der EU in der internationalen Politik zu erreichen. Das Reformwerk kann erst in Kraft treten, wenn alle 27 Mitgliedstaaten es ratifiziert haben. Die Ratifizierung ist außer in Irland noch in Deutschland, Polen und Tschechien offen.

In Deutschland müssen vor der Ratifizierung nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch zusätzliche Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat bei EU-Entscheidungen beschlossen werden. Dies soll nach den Plänen der Bundesregierung noch vor der Bundestagswahl am 27. September abgeschlossen sein.

Vertrag von Lissabon
EC
Um mehr Kontinuität in die Arbeit der EU zu bringen, wird die Europäische Union künftig einen ständigen Ratspräsidenten haben. Er soll zweieinhalb Jahre den Europäischen Rat leiten. Zusätzlich gibt es weiterhin eine alle sechs Monate unter den Staaten rotierende Präsidentschaft.

ffr/AP/dpa/AFP/Reuters

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insgesamt 2574 Beiträge
Leto_II. 29.06.2009
Die Frage sollte nicht sein, wieviel Macht Brüssel haben darf, sondern wie diese legitimiert ist.
Zitat von sysopDas Urteil könnte die Zukunft Europas auf viele Jahre beeinflussen: Das Verfassungsgericht entscheidet am Dienstag, ob der EU-Vertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Wie viel Macht sollte Brüssel künftig haben?
Die Frage sollte nicht sein, wieviel Macht Brüssel haben darf, sondern wie diese legitimiert ist.
Emil Peisker 29.06.2009
Bisher hat das Bundesverfassungsgericht in einer indirekten Kommunikation mit dem EUG und mit Brüssel erfolgreich die Interessen der Deutschen bewahrt. Durch die BVG-Urteile Solange1 und Solange2 hat sich die europäische [...]
Zitat von sysopDas Urteil könnte die Zukunft Europas auf viele Jahre beeinflussen: Das Verfassungsgericht entscheidet am Dienstag, ob der EU-Vertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Wie viel Macht sollte Brüssel künftig haben?
Bisher hat das Bundesverfassungsgericht in einer indirekten Kommunikation mit dem EUG und mit Brüssel erfolgreich die Interessen der Deutschen bewahrt. Durch die BVG-Urteile Solange1 und Solange2 hat sich die europäische Gerichtsbarkeit und auch Brüssel auf die deutsche Verfassungsposition eingestellt. Bisher muste das BVG die europäischen Institutionen durch Einsprüche nicht vorführen, es wurde mit viel Gefühl an den Untiefen vorbei manövriert. Morgen sieht es etwas anders aus. Ich glaube, die Verfassungsrichter werden einen etwas dickeren Pfahl einrammen, der, wie immer, nicht als Sollbruchstelle fungiert sondern als Navigationshinweis dafür, wohin die fahrt nicht gehen darf.
Leto_II. 29.06.2009
BVerfG, nicht BundesVerwaltungsGericht...
Zitat von Emil PeiskerBVG
BVerfG, nicht BundesVerwaltungsGericht...
lupenrein 29.06.2009
Die Frage ist dabei nur, ob die Politik bereit ist, sich diesem Urteil zu beugen, wenn es denn zugunsten der Kläger ausgehen sollte. Ich habe da jedenfals meine Befürchtungen, sind sie doch alle von Politiks Gnaden im Amt.
Zitat von Emil PeiskerBisher hat das Bundesverfassungsgericht in einer indirekten Kommunikation mit dem EUG und mit Brüssel erfolgreich die Interessen der Deutschen bewahrt. Durch die BVG-Urteile Solange1 und Solange2 hat sich die europäische Gerichtsbarkeit und auch Brüssel auf die deutsche.....
Die Frage ist dabei nur, ob die Politik bereit ist, sich diesem Urteil zu beugen, wenn es denn zugunsten der Kläger ausgehen sollte. Ich habe da jedenfals meine Befürchtungen, sind sie doch alle von Politiks Gnaden im Amt.
Emil Peisker 29.06.2009
Ja, Leto_II, mit dem Verwaltungsgericht hab ich nicht so, daher ist meine Kurzform von Bundesverfassungsgericht immer über Kreuz damit. Aber Sie werden ja in meinem Text die lange Form richtig geschrieben gefunden haben. [...]
Zitat von Leto_II.BVerfG, nicht BundesVerwaltungsGericht...
Ja, Leto_II, mit dem Verwaltungsgericht hab ich nicht so, daher ist meine Kurzform von Bundesverfassungsgericht immer über Kreuz damit. Aber Sie werden ja in meinem Text die lange Form richtig geschrieben gefunden haben. Jetzt können Sie den Lehrer Lempel wieder nach Hause schicken, ja?:-))
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