Berlin - Ein Vorbild für die Pläne von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich gibt es bereits: die Datensammlung zu Islamisten. Der CSU-Politiker will nach der Aufdeckung der rechtsextremen Zwickauer Terrorzelle künftig gefährliche Neonazis in einem neuen Zentralregister erfassen lassen. In ihm sollen die "Daten über gewaltbereite Rechtsextremisten und politisch rechts motivierte Gewalttaten zusammengeführt werden", sagte Friedrich der "Süddeutschen Zeitung".
Die Datei solle vom Verfassungsschutz und den Polizeibehörden gespeist werden. Friedrich wies im Bonner "General-Anzeiger" den Vorwurf zurück, die Behörden seien auf dem rechten Auge blind. Sie hätten die rechtsextreme Szene "sehr genau im Blick". Zugleich forderte er von den Thüringer Sicherheitsbehörden Aufklärung. "Die Thüringer Sicherheitsbehörden müssen schon erklären, warum 1998 das Trio etwa 13 Jahre lang abtauchen konnte." Friedrich brachte auch ein neues NPD-Verbotsverfahren ins Spiel. Man wäge derzeit die Vor- und Nachteile eines entsprechenden Schrittes ab. Er selber habe "keine Zweifel, dass die NPD verfassungsfeindliche Ziele" verfolge. Dagegen wies der innenpolitische Sprecher der Union, Hans-Peter Uhl (CSU), Forderungen nach einem neuen NPD-Verbotsverfahren als Aktionismus zurück und forderte stattdessen eine rasche Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. "Die ganze Republik rätselt, wie groß der braune Sumpf in Deutschland ist. Ohne Internet- und Telefonverbindungsdaten der Zwickauer Zelle dürfte das aber schwer zu klären sein", sagte Uhl der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
Uneinigkeit herrscht in der Bundesregierung offenbar bei der Frage zum Umgang mit V-Leuten: FDP-Generalsekretär Christian Lindner sagte der "Welt", ein neuerliches Verfahren zum Verbot der NPD könne nur erfolgreich sein, wenn Ungereimtheiten etwa beim Einsatz von V-Leuten, aufgeklärt seien.
"Qualitätsmanagement für V-Leute"
Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann sagte, er wolle auch künftig V-Leute zur Beobachtung der rechten Szene einsetzen. "Ein Abziehen der V-Leute würde bedeuten, dass wir kaum Informationen über das Tun und Handeln der rechtsextremen Szene erhalten würden, und das wäre fatal", sagte Schünemann der "Rheinischen Post". Vielmehr solle man "darüber nachdenken, ein Qualitätsmanagement für V-Leute bundesweit zu implementieren". Auch CDU-Vize Norbert Röttgen sprach sich in der Zeitung gegen ein Zurückziehen der V-Leute aus.
Dagegen sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt, der Einsatz von V-Leuten in der rechtsextremen Szene habe offenbar nichts gebracht und stehe einem NPD-Verbotsverfahren im Weg. "Es kann nicht richtig sein, dass ein Verbotsverfahren trotz klarer Verfassungsfeindlichkeit der NPD nicht in Gang kommt, weil der Verfassungsschutz mit seinen V-Leuten zur Bestandsgarantie für die Partei geworden ist", sagte Ahrendt der "Passauer Neuen Presse".
Datenschützer Schaar: Forderungen nach stärkerer Vernetzung "verfrüht"
Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, warnte vor zu schnellen Schlussfolgerungen aus der Mordserie von Neonazis und dem übereilten Aufbau neuer Strukturen bei den Sicherheitsbehörden. Schon jetzt sei ein Informationsaustausch zwischen Verfassungsschutz und Polizei möglich, "wenn Hinweise auf bevorstehende oder auch stattgefundene terroristische Aktivitäten vorliegen", sagte Schaar der Nachrichtenagentur dpa. "Diese Befugnis ist schon längst da. Daran würde irgendein neues Zentrum oder eine gemeinsame Datei überhaupt nichts ändern", sagte Schaar mit Blick auf entsprechende Forderungen aus der Union.
Es gehe jetzt zunächst darum, festzustellen, ob solche Informationen tatsächlich vorlagen, bevor vorschnell neue Strukturen gefordert würden, "die letztlich gar nichts bringen", sagte Schaar. Der Datenschützer sieht in solchen Forderungen einen gewissen Aktionismus. Sie seien "verfrüht". Er könne sich nicht vorstellen, dass "die Weitergabe relevanter Informationen daran gescheitert ist, dass der Verfassungsschutz die E-Mail-Adresse der Polizei nicht kennt".
Schaar hält es für die zentrale Frage, was die Dienste wussten und ob die Vorgänge richtig eingeschätzt worden seien. Dabei ginge es eben nicht in erster Linie um technische Hilfsmittel. Die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern arbeiten nach Schaars Darstellung bereits jetzt zusammen und führen gemeinsame Dateien.
Die Mitglieder der Neonazi-Zelle sollen sich vor 2001 im sächsischen Chemnitz aufgehalten haben. Das berichtete der Sender MDR Thüringen am Dienstag. Geklärt werde aber noch, ob Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe direkt nach ihrem Untertauchen 1998 dorthin geflohen sind oder ob sie vorher noch in einer anderen Stadt waren. Zielfahnder des Thüringer Landeskriminalamts (LKA) hätten die beiden Männer aufgespürt, aber nicht festgenommen.
hen/dpa/dapd/Reuters
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