Von Thomas Stillahn und Björn Bogner
Frage 1 von 8
Sie können Ihren Traumjob zum 1. Januar 2012 beginnen. Zunächst befristet auf zwei Jahre. Das erfahren Sie per E-Mail - und überglücklich sagen Sie mündlich zu. Ist die Befristung des Arbeitsverhältnisses damit rechtswirksam?
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