Frage 1 von 10
Eine langjährige, in Vollzeit tätige Mitarbeiterin bekommt Zwillinge. Sie nimmt ein Jahr Elternzeit. Nach Ablauf eines halben Jahres möchte sie wieder zwei Tage pro Woche arbeiten, um den beruflichen Anschluss nicht zu verlieren. Ihr Chef schaltet ohne Grund auf stur: "Ihr Problem, das müssen Sie privat lösen. Entweder ganz oder gar nicht." Hat diese Mutter in Elternzeit einen Anspruch darauf, Teilzeit zu arbeiten?
- Die Elternzeit beläuft sich auf einen Zeitraum von mindestens einem Jahr. Eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit ist unzulässig.
- Mütter haben immer Recht. Auch während der Elternzeit kann sie ohne Zustimmung ihres Arbeitsgebers eine verringerte Arbeitszeit verlangen.
- Die Mitarbeiterin kann auch während der Elternzeit für eine Teilzeitbeschäftigung die Verringerung der vertraglich geschuldeten Arbeitszeit verlangen.
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
- alles aus der Rubrik KarriereSPIEGEL
- RSS
- alles aus der Rubrik Berufsleben
- RSS
- alles zum Thema Flexibel arbeiten - KarriereSPIEGEL
- RSS
© SPIEGEL ONLINE
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH
- Heimatlose Freischaffende: Wo soll ich bloß arbeiten? (17.01.2012)
- Arbeitszeiten: Mein Auto, mein Haus, meine Überstunden (16.01.2012)
- Streit um Kündigung: Den Chef grob beleidigt - dennoch kein Rauswurf (13.12.2011)
- Die Arbeitsrechts-Urteile der Woche: Abgemahnt, gefeuert, geklagt (11.12.2011)
- Arbeitsrecht: Bei hohem Gehalt sind Überstunden inklusive (27.11.2011)



