In Deutschland ist jeder Bürger zur Hilfeleistung verpflichtet. Wer im Notfall nicht eingreift, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung strafbar. Wer einen Auto-Führerschein erwerben möchte, muss vorher einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Eine Wiederholung ist nicht vorgeschrieben, empfohlen wird jedoch, die Kenntnisse alle zwei bis drei Jahre aufzufrischen.
In Deutschland bieten zahlreiche Vereinigungen Erste-Hilfe-Lehrgänge an. In der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe haben sich fünf große Anbieter zusammengeschlossen:
das Deutsche Rote Kreuz (DRK)
der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)
die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG)
die Johanniter
Malteser
Für Kinder gelten spezielle Regeln. Die Bundesarbeitsgemeinschaft "Mehr Sicherheit für Kinder" hat eine Erste-Hilfe-Broschüre zu
Unfällen mit Kindern
entwickelt:
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert darüber hinaus über
Prävention von Kinderunfällen
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