Frankfurt/Main - Jugendliche müssen bei einem Schüleraustausch die Regeln ihrer Gastgeberfamilien "respektvoll akzeptieren und befolgen". Anderenfalls können sie unter Umständen vorzeitig nach Hause geschickt werden, ohne dass die bereits gezahlten Kosten für den kompletten Aufenthalt erstattet werden. Zu diesem Urteil kam das Landgericht Frankfurt.
Die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Frankfurt beschreibt den konkreten Fall in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell": Es ging um einen Austauschschüler, der in den USA am PC seiner Gastgeberfamilie Pornoseiten und -filme aus dem Internet geladen hatte, um sie auf einem anderen Server zu speichern und damit Geld zu verdienen. Der Teenager musste die Familie sofort verlassen und wurde nach einem dreiwöchigen Aufenthalt bei einer Mitarbeiterin der Austauschorganisation zurück nach Deutschland geschickt. Seine Eltern verklagten daraufhin die Organisation auf Rückzahlung der Austausch- und Reisekosten von rund 6220 Euro.
Die Klage wurde jedoch abgewiesen. Der Junge habe "gegen die elementarsten Grundsätze eines Schüleraustauschprogramms verstoßen", befanden die Richter. Die Austauschorganisation sei außerdem nicht verpflichtet gewesen, für den Teenager eine andere Gastfamilie zu suchen. Sie hätten sich nicht dem Risiko aussetzen müssen, dass er auch dort "gegen die innerfamiliären Regeln grob verstößt".
(Az.: 2-19 O 87/02)
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