Zur Erleichterung des Pfingstreiseverkehrs dürfen am Pfingstmontag, 28. Mai, Lkw über 7,5 Tonnen von 00:00 bis 22:00 Uhr auf dem gesamten deutschen Straßennetz nicht fahren. Weil Pfingsten auch in anderen europäischen Ländern gefeiert wird, gelten auch dort mitunter zusätzliche Fahrverbote für schwere Brummis.
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