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21.10.2004
 

Urteil

Flugangst ist Grund für Reiserücktritt

Wer kurz vor dem Flug plötzlich Angstzustände bekommt und deswegen nicht mitfliegen kann, darf für die Erstattung der Kosten seine Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen. Das entschied das Landgericht Koblenz.

Koblenz - Die Versicherung müsse in jedem Fall dann zahlen, wenn ein Arzt wegen der Flugangst von der Reise abgeraten habe, befand das Gericht in dem heute veröffentlichten Urteil. Im konkreten Fall bekam ein Passagier kurz vor dem Abflug plötzlich Schweißausbrüche und heftiges Gliederzittern. Der Flughafenarzt riet daraufhin vom Antritt der Flugreise ab. Die Versicherung weigerte sich aber, den Reisepreis zu erstatten.

Das Landgericht Koblenz sah dagegen den Versicherungsfall als gegeben an. Anders wäre die Rechtslage nur bei einem Reiseabbruch nach Antritt der Reise. Denn in diesem Fall läge rechtlich betrachtet kein "Rücktritt" vor, der könne nämlich nur vor Reiseantritt erfolgen.

Landgericht Koblenz, Aktenzeichen: 14 S 251/03

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