Brüssel - Das Abkommen zwischen den USA und EU-Rat und -Kommission kam im Mai 2004 gegen den Protest des Europaparlaments als Teil der Bemühungen im Kampf gegen den internationalen Terrorismus zustande. Nach Auffassung eines führenden Juristen des Europäischen Gerichtshofs soll das Abkommen wieder aufgekündigt werden.
In einem am Dienstag in Luxemburg vorgelegten Rechtsgutachten erklärte der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Philippe Léger, das Abkommen entbehre einer rechtlichen Grundlage und sei daher nichtig. Sein abschließendes Urteil wird der EuGH voraussichtlich im Frühjahr verkünden. Er ist dabei nicht an das Gutachten gebunden, folgt den Generalanwälten aber in den allermeisten Fällen.
Seit Mitte letzten Jahres werden bis zu 34 persönliche Fluggastinformationen bei transatlantischen Flügen an die Zoll- und Grenzschutzbehörde im US-Department of Homeland Security weitergereicht. Zu den Daten gehören unter anderem Angaben über Speisewünsche, Kreditkarten sowie Flugrouten. Die US-Behörden prüfen dann, ob in den eigenen Datenbanken etwas gegen die Flugpassagiere aus den 25 EU-Ländern vorliegt. Im Gegenzug sichern die USA einen nach Einschätzung der EU-Kommission ausreichenden Datenschutz zu.
Generalanwalt Léger stellte sich mit seinem Gutachten auf die Seite des EU-Parlaments, das beim EuGH im Juni 2004 gegen die Vereinbarung geklagt hat. Das Parlament ist der Ansicht, dass das Abkommen die Privatsphäre der Fluggäste nicht ausreichend wahrt und dass es zudem vor dem Abschluss stärker hätte beteiligt werden müssen. Léger hält zwar diese Vorwürfe für unbegründet. Die rechtlichen Grundlagen, auf die sich Rat und Kommission bei ihrer Entscheidung stützten, seien aber allein auf die Zusammenarbeit innerhalb der Union gerichtet und daher für das Abkommen nach außen ungeeignet.
Die nach seinen Ausführungen "delikate Frage", ob es überhaupt eine geeignete Rechtsgrundlage gebe, ließ Léger offen. Wenn nicht, müsste jedes EU-Land einzeln mit den USA verhandeln.
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