Lübeck/Berlin - Mit selbst verliehenen Sternen dürfen Hotels nur unter bestimmten Umständen werben. Sie müssen eindeutig darauf hinweisen, dass sie die Sterne als Qualitätsmerkmal nicht im Rahmen eines neutralen Klassifizierungssystems erhalten haben, sondern dass es sich dabei um eine Selbsteinschätzung handelt. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Lübeck hervor, auf das der Hotelverband Deutschland in Berlin hinweist.
Das Gericht bestätigte die Klage gegen ein Familienhotel an der Ostsee. Dieses hatte sich auf seiner Homepage im Zusammenhang mit dem Firmennamen als "Vier-Sterne-Hotel" präsentiert. Der Hinweis auf die Tatsache, dass die Sterne nicht neutral vergeben wurden, war auf der Internetseite jedoch nur schwer zu finden. Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs mit Sitz in Bad Homburg.
Landgericht Lübeck, Aktenzeichen: 13 O 87/05
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