Berlin/Lübeck - Die Kunden sollten wie im Fernverkehr ein einklagbares Recht auf Entschädigungen bei Verspätungen bekommen, teilte die Bahn am Freitag in Berlin mit. Die neuen Fahrgastrechte sollen zunächst ab 28. Mai in einem Pilotversuch in Schleswig-Holstein getestet werden.
So soll der Reisende zum Beispiel 25 Prozent des Fahrpreises erstattet bekommen, wenn sein Zug am Zielbahnhof mehr als eine Stunde Verspätung hat. Kommt der Nahverkehrszug mehr als zwei Stunden zu spät, werde die Hälfte des Fahrpreises zurückgezahlt. Auch für Fahrgäste mit Monats- oder Jahreskarten sind Entschädigungen vorgesehen.
Als Entschädigung bekommen die Kunden aber kein Bargeld, sondern Gutscheine, wie es weiter hieß. Bei erfolgreichem Verlauf des Pilotprojekts, das die Bahn gemeinsam mit der Landesregierung Schleswig-Holsteins entwickelte, will der Konzern nach eigenen Angaben die neuen Fahrgastrechte im Nahverkehr auch bundesweit einführen.
EU-Regelung noch in diesem Jahr
Eine weitere Voraussetzung dafür wäre nach Bahn-Angaben aber eine entsprechende Einigung mit den einzelnen Bundesländern. Bislang zahlt die Bahn nämlich bei Verspätungen im Nahverkehr Strafgebühren an die Länder, die auch die Leistungen der Bahn bestellen. Im Fernverkehr gilt die sogenannte Kundencharta der Bahn bereits seit Oktober 2004. In Streitfällen zwischen Fahrgästen und Bahn vermittelt die von der Bundesregierung Ende 2004 eingerichtete Schlichtungsstelle Mobilität.
Mit dem Anspruch auf Entschädigung im Nahverkehr komme die Bahn "den Wünschen vieler Fahrgäste nach", erklärte der für den Personenverkehr zuständige Bahn-Vorstand Karl-Friedrich Rausch. Überdies will der Konzern nach eigenen Angaben bei den Fahrgastrechten noch vor einer für dieses Jahr angekündigten EU-Regelung für den öffentlichen Verkehr Akzente setzen. Die Regelungen bleiben allerdings weit hinter Vorschlägen eines Regierungsgutachtens zurück, auf das sich Union und SPD im Koalitionsvertrag beziehen.
abl/AFP/rtr
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