Düsseldorf – Der Flughafen Düsseldorf versank am letzten Tag der Sommerferien 2003 in ein heilloses Chaos - jetzt wird die Studentin Marina B. aus Haan dafür zur Kasse gebeten. Sie hatte Mitte September 2003 als anonyme Anruferin mit der Explosion einer Bombe auf dem Düsseldorfer Flughafen gedroht, weil sie nicht mit ihrem Freund in den Urlaub fliegen wollte. Alle Terminals wurden daraufhin geräumt, dutzende Flüge wurden gestrichen oder verschoben, 15 000 Passagiere waren betroffen. Das Düsseldorfer Landgericht entschied nun am Freitag, dass die Frau 207.000 Euro Schadensersatz an den Flughafen zahlen muss.
Der Flughafen hatte knapp vier Jahre nach der Bombendrohung Zivilklage am Düsseldorfer Landgericht gegen die 31-Jährige eingereicht. "In dieser Klage geht es um Einnahmeausfälle, die wir wegen dieser Tat hatten", sagte Flughafen-Sprecher Torsten Hiermann. Vor Gericht ging heute alles ganz schnell: Kleinlaut räumte Marina B. ein, dass die Ansprüche des Flughafens gerechtfertigt seien. Die Richterin entschied daraufhin, dass die Studentin 207.000 Euro plus Zinsen an den Flughafen zahlen muss.
Finanzielles Desaster durch einen Anruf
Ob sie das auch kann, steht auf einem anderen Blatt. "Sie ist noch Studentin und hat kein eigenes Einkommen", erklärte ihr Anwalt. Sobald sie allerdings Geld verdient, muss sie monatliche Zahlungen an den Flughafen leisten. "Ihr wird in den nächsten 30 Jahren nur das Einkommen bleiben, was unterhalb des Pfändungsfreibetrages liegt", erklärte Justizsprecher Ulrich Thole, "alles andere wird sie an den Flughafen abgeben müssen - solange, bis ihre Schuld getilgt ist." Die Möglichkeit der Privatinsolvenz sei nicht gegeben. "Schulden, die aus Straftaten resultieren, können bei uns in Deutschland nicht durch eine Privatinsolvenz erledigt werden", betonte Thole.
Marina B. hat sich somit durch einen einzigen Anruf in ein finanzielles Desaster gestürzt. "Wenn sie damals gewusst hätte, was sie auslöst, hätte sie es natürlich nicht getan", sagte ihr Anwalt. Er rechnet mit weiteren Klagen betroffener Fluggesellschaften oder auch der Bundespolizei. Im Strafprozess vor dem Düsseldorfer Landgericht war Marina B. bereits vor drei Jahren zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Damals hatte sie mehrfach wechselnde Geständnisse zum Besten gegeben. Zunächst hatte sie erklärt, ein "Verehrer" habe sie zu der Bombendrohung gezwungen, weil er einen gemeinsamen Urlaub von ihr und ihrem Freund habe verhindern wollen. Erst nach mehrmonatiger Prozessdauer hatte sie eingeräumt, dass sie selbst die Bombendrohung inszeniert hatte, um nicht mit ihrem Freund auf die Kanarischen Inseln fliegen zu müssen. Trotz der Forderung der Staatsanwaltschaft nach drei Jahren Gefängnis hatte es das Gericht bei einer Bewährungsstrafe belassen. Die Richter sahen die Studentin durch die ins Haus stehenden Schadensersatzklagen bereits genug bestraft.
Marc Pesch, ddp
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