Hannover - Von den verheerenden Waldbränden auf der griechischen Halbinsel Peloponnes sind Kunden der beiden großen deutschen Reiseveranstalter TUI und Thomas Cook nicht gefährdet, sagten Sprecher der Unternehmen am Sonntag zu SPIEGEL ONLINE. Lediglich zwei Hotels im Osten des Peloponnes hat Thomas Cook unter Vertrag, die von belgischen Kunden genutzt würden. Beide seien nicht von den Bränden bedroht, wie Sprecher Steffen Milchsack sagte. Auch für TUI sei der Peloponnes kein Hauptreisegebiet, sagt der Unternehmenssprecher Robin Zimmermann. Der größte Reiseveranstalter Europas habe nur eine Handvoll Vertragshotels auf der griechischen Halbinsel und nur wenige hundert Kunden seien momentan vor Ort.
Nach Informationen der Reiseleiter sei keine der Unterkünfte von Flammen bedroht, sagte Zimmermann. Nur bei einem Hotel im Westen des Peloponnes in der Nähe von Olympia sei in 30 bis 40 Kilometer Entfernung Rauch gesichtet worden. Kunden, die in den nächsten Tagen einen Urlaub in Griechenland gebucht haben, sollten sich am Montag an ihr Reisebüro wenden, sagte der TUI-Sprecher. Urlauber, die bereits vor Ort sind, würden von ihren Reiseleitern informiert.
Der Reiseveranstalter Studiosus wird in wenigen Tagen mehrere Griechenlandreisen starten, die auch den Peloponnes und die momentan von den Waldbränden betroffenen Gebiete besuchen. Der Studienreisen-Anbieter geht davon aus, diese Reisen wie geplant durchführen zu können, gab Studiosus auf seiner Website mit Stand vom Freitag bekannt. Die vom Veranstalter genutzte touristische Infrastruktur sei weiterhin vollkommen intakt, auch im Süden des Peloponnes. Gegebenenfalls würden Fahrstrecken so geändert, dass Brandgebiete weiträumig umfahren werden können.
Bei den Bränden in Griechenland und in der italienischen Provinz Kalabrien handelt es sich um höhere Gewalt. SPIEGEL ONLINE gibt allgemeine Tipps für Urlauber, die in den nächsten Tagen zu einer Pauschalreise in diese Gebiete aufbrechen wollen:
Kündigung: Eine Reise kann wegen höherer Gewalt storniert werden. Höhere Gewalt liegt vor, wenn der Urlaub durch ein außergewöhnliches Ereignis "erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt" ist und dies zum Zeitpunkt der Buchung nicht absehbar war, wie die Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen, Bettina Dittrich, erklärt. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2002 (AZ: X RZ 147/01) können Urlauber ihre Reise schon dann kündigen, wenn eine Gefährdung am Urlaubsort mit erheblicher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.
Offizielle Sicherheitshinweise: Ein Indiz für höhere Gewalt sind auch die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes. Bisher bittet das Amt lediglich Reisende wegen der teilweise verheerenden Waldbrände in Süd- und Südosteuropa, die Medien aufmerksam zu verfolgen, gegebenenfalls Lageinformationen direkt bei den örtlichen Polizeistellen einzuholen oder - bei gebuchten Reisen - sich mit ihrem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen.
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Reise | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Aktuell | RSS |
| alles zum Thema Reiserecht | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2007
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH