Brände in Südeuropa: Tipps für Touristen

4. Teil: Rücktrittsversicherung

Rücktrittsversicherung: Die Versicherung zahlt im Fall von Naturkatastrophen generell nicht. Sie deckt nur bestimmte persönliche Risiken des Versicherten ab.

abl/AFP

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  • Datum: Montag 27.08.2007 | 11:07 Uhr
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