"Die Luftsicherheitsmaßnahmen in Deutschland haben im internationalen Vergleich ein hohes Niveau." So steht es auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums. "Sie werden regelmäßig der jeweiligen Bedrohungslage angepasst." Oft greifen sie tief in die Privatsphäre der Menschen ein - wie etwa die Bestimmungen über die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck, die seit November 2006 auf allen EU-Flughäfen und in Norwegen, Island und der Schweiz gelten.
"Das einzelne Behältnis darf nicht größer als 100 Milliliter sein. Als Flüssigkeiten gelten auch Gegenstände in ähnlicher Konsistenz, also Gels, Sprays, Shampoos, Sonnenlotion, Öle, Cremes und Zahnpasta. Alle Behältnisse müssen vollständig in einen durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von einem Liter passen. Das Verschließen einfacher Plastikbeutel mit Hilfsmitteln (etwa Gummiband) ist nicht gestattet. Pro Fluggast ist nur ein Beutel zulässig", skizziert die Behörde die Bestimmung, die nach einem am 10. August in London vereitelten Anschlag auf den Luftverkehr erlassen wurde.
Es sind aber auch bauliche Maßnahmen, die auf den ersten Blick wenig mit Sicherheit zu tun zu haben scheinen. Außer der inzwischen nahezu vollständigen Überwachung durch Videokameras ist hier etwa die Verengung von Auto-Fahrstreifen zu nennen, die zwar in verkehrsreichen Zeiten für lästige Staus vor den Terminals sorgt, aber zusammen mit Bodenschwellen und Pollern verhindern kann, dass ein Selbstmordattentäter in einem sprengstoffbeladenen Fahrzeug in einen Passagierbereich rast. Der Erfolg dieser Maßnahmen zeigte sich am 30. Juni in Glasgow, wo ein solcher Anschlagsversuch lediglich einen Terroristen das Leben kostete. Auch die Sperrung von Parkplätzen in Anflugschneisen gehört dazu.
Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 wurden die Sicherheitsvorkehrungen erheblich verschärft. Die Bundesregierung verabschiedete mehrere Sicherheitspakete. Damit wurden unter anderem
- die Zuverlässigkeitsprüfungen beim Flughafenpersonal und den Flugsicherungsunternehmen verschärft. Davon sind zwischenzeitlich etwa 290.000 Menschen in Deutschland betroffen.
- Seit Januar 2004 wird das Flughafenpersonal einschließlich der Flugzeugbesatzungen beim Zutritt in sensible Bereiche der Flughäfen umfassend durchsucht.
- Alle größeren Verkehrsflughäfen dehnten die sensiblen Bereiche seit Anfang 2006 auf fast den gesamten Sicherheitsbereich aus.
- Vor dem Zugang oder der Zufahrt zum Vorfeld des Flugfelds werden Personen, Waren und Fahrzeuge kontrolliert.
- Das aufgegebene Gepäck wird seit 1. Januar 2003 vollständig kontrolliert.
- Die Bundespolizei hat ihre Präsenz auf deutschen Flughäfen deutlich erhöht. An allen großen Flughäfen gibt es Entschärfergruppen. Ihre Aufgabe ist es, etwa herrenlose Gepäckstücke rasch und professionell zu überprüfen.
- Auf gefährdeten Flügen können in deutschen Flugzeugen bewaffnete Flugsicherheitsbegleiter (Sky Marshals) der Bundespolizei eingesetzt werden.
Golfschläger verboten - Beschränkungen im Handgepäck
Auch im Flugzeug selbst gelten strengere, EU-einheitliche Bestimmungen: In den Kabinen verboten sind Schusswaffen einschließlich Munition. Dazu gehören Spielzeugpistolen und Feuerzeuge, die Waffen imitieren. Ebenfalls nicht mit an Bord genommen werden dürfen sonstige Waffen, beispielsweise Teppichmesser, Baseball- und Golfschläger. Verboten sind auch Zündhölzer und hochprozentige alkoholische Getränke (über 70 Prozent Alkoholgehalt), ferner allgemein toxische Stoffe und Sprengstoffe (einschließlich Zünder). Außerdem gibt es Gegenstände, die nicht mit dem Gepäck aufgegeben werden dürfen wie Sprengkörper, Benzin, Feuerzeuge, radioaktives Material und Fahrzeugbatterien.
- Alle Flüssigkeiten müssen an der Kontrollstelle aus dem Handgepäck genommen und dem Kontrollpersonal zur Röntgenkontrolle übergeben werden.
- Mäntel und Jacken, oft auch Gürtel und Schuhe müssen bei der Kontrolle ausgezogen werden. Sie werden getrennt der Röntgenkontrolle unterzogen.
- Laptops und vergleichbare Gegenstände werden ebenfalls einer separaten Röntgenkontrolle unterzogen.
sto/dpa/AP/AFP
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