Bahnstreik: Was Reisende jetzt wissen müssen

8. Teil: Droht mir Ärger mit dem Chef, wenn ich zu spät zur Arbeit komme?

Zwar haben viele Arbeitgeber Verständnis, wenn Mitarbeiter wegen Streiks zu spät zur Arbeit kommen. Dennoch könnten sie verlangen, dass die Arbeitszeit nachgeholt wird. Ein Kündigungsgrund ist das Zuspätkommen aber nicht.

abl/AFP/ddp

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  • Datum: Donnerstag 15.11.2007 | 09:01 Uhr
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