Bobigny – Der Flugpassagier hat den Sitzplatz-Prozess gewonnen: Die französische Luftfahrtgesellschaft Air France und der Reiseveranstalter Go müssen einem fettleibigen Fluggast 8000 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil sie ihm bei einem Flug nach Paris zwei Sitzplätze berechnet haben. Ein Gericht in Bobigny bestätigte die "Erniedrigung", die der Mann dadurch erlitten habe, sagte sein Anwalt, Jean-Jacques Jauffret, heute.
Air France müsse sich jetzt zu seiner Politik bekennen und "sagen, ob sie Menschen oder Kilos transportieren". Sein Klient habe zwei Flüge bezahlen müssen, als er im August 2005 von Indien nach Frankreich geflogen sei, sagte der Anwalt. "Ich bin erleichtert, dass meine Demütigung anerkannt worden ist", sagte der 40-jährige Kläger. Auf dem Flughafen in Delhi hatte ein Angestellter dem Mann vor dem Rückflug nach Paris in aller Öffentlichkeit den Taillenumfang gemessen.
Air France teilte auf Anfrage mit, dass das Unternehmen noch kein schriftliches Urteil erhalten habe. Die Gesetzgebung in Frankreich ist in dieser Frage nicht klar. Fluggesellschaften empfehlen lediglich übergewichtigen Passagieren, einen preisreduzierten zweiten Platz zu kaufen.
abl/AFP/dpa
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