Nur bedingt. Zwar macht die Schlichtungsstelle Mobilität Hoffnungen, dass Fluggäste auch bei Streiks Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben. Laut EU-Verordnung haben Passagiere das Recht auf 250 bis 600 Euro Entschädigung aber nur, wenn kein "außergewöhnlicher Umstand" am Flugausfall schuld ist - und die Lufthansa wertet den Streik als außergewöhnlichen Umstand, wie miserables Wetter oder einen technischen Defekt. Deshalb zahlt sie keine Entschädigung.
amz/fro/son/reh/AFP/ddp
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