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24.09.2008
 

Costa Rica statt Kalifornien

Urlauber bucht das falsche San Jose

Ein Klick - und schon das falsche Land erwischt: Ein bayerischer Urlauber hat im Internet Flüge nach San José in Costa Rica statt nach San Jose in Kalifornien gebucht. Seine Umbuchungskosten wollte er sich von dem Online-Reiseportal erstreiten.

München - San Jose ist nicht San José - diese Erfahrung machte eine Urlauberfamilie aus Bayern und muss dafür tief in die Tasche greifen. Unter der Überschrift "Augen auf beim Ticketkauf" veröffentlichte das Landgericht München am Mittwoch ein Grundsatzurteil in einem nicht alltäglichen Zivilprozess.

Geklagt hatte ein Mann, der bei der Online-Buchung einer Reise versehentlich das falsche Ziel angeklickt hatte. Das Risiko trage bei einer Internet-Buchung der Kunde, befand das Gericht.

Der Mann wollte 2007 bei einem Internet-Reisebüro vier Flüge für sich und seine Familie nach San Jose im US-Bundesstaat Kalifornien buchen. Er klickte versehentlich auf San José in Costa Rica und bekam entsprechende Tickets.

Als die Familie am Flughafen in Stuttgart eincheckte, war das Entsetzen groß: Sie war auf das "falsche" San José gebucht. Der Kauf neuer Tickets kostete mehr als 9000 Euro.

Vor Gericht wollte der Familienvater den Aufpreis für das Umbuchen von dem Reisebüro zurückhaben. Das Reisebüro hätte auf der Rechnung darauf hinweisen müssen, dass er einen Flug nach San José in Costa Rica gebucht hatte, argumentierte er.

Das sahen die Richter anders: Das Reisebüro müsse Kunden nicht über das von ihm im Internet-Portal gewählte Reiseziel und die Unterschiede zwischen San Jose in den USA und San José in Costa Rica hinweisen.

Immerhin waren die Bayern noch nicht losgeflogen. Einige Selbstbucher fanden sich völlig überraschend sogar auf anderen Kontinenten als geplant wieder: So landete ein junger Brandenburger in Sidney in den USA statt in Sydney in Australien.

Landgericht München, Aktenzeichen 34 O 1300/08

abl/dpa

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