Berlin - Bahnreisende bekommen bei einer Zugverspätung einen Teil des Fahrpreises zurück - allerdings erst ab einer Verspätung von mindestens 60 Minuten. Das ist nach Angaben der CDU/CSU-Fraktion vom Mittwoch das Ergebnis einer koalitionsinternen Einigung. Die Forderung der Union, Entschädigungen schon bei einer 30-minütigen Verzögerung zu gewähren, ist damit vorerst vom Tisch. Dafür werden bei Verspätungen im Nahverkehr mehr Taxikosten erstattet als ursprünglich geplant.
Mehr Rechte für Fahrgäste: Ab 60 Minuten Verspätung soll Reisenden gesetzlich eine teilweise Rückerstattung des Fahrpreises zustehen
Bei einer zweistündigen Verspätung bekommen die Reisenden sogar 50 Prozent des Geldes zurück. Bislang sind die Fahrgäste auf die Kulanz der Bahn angewiesen, die freiwillig nur 20 Prozent des Preises in Gutscheinen verrechnet.
Das Gesetz muss allerdings nicht nur vom Bundestag, sondern auch vom Bundesrat gebilligt werden. Die Länderkammer hatte im November ebenfalls gefordert, dass schon bei einer 30-minütigen Verspätung ein Viertel des Fahrpreises zurückerstattet werden muss.
Im Nahverkehr sah der Entwurf des Justizministeriums unter anderem vor, dass die Fahrgäste ein Taxi nehmen können, wenn nach 20 Uhr der letzte Zug ausfällt. In diesem Fall sollten die Betroffenen bis zu 50 Euro des Taxipreises zurückerhalten. Diese Grenze wurde im Koalitions-Kompromiss nun auf 80 Euro angehoben.
Zudem soll ein Umsteigen aufs Taxi auch dann möglich sein, wenn der ausgefallene letzte Zug fahrplanmäßig bereits vor 20 Uhr gefahren wäre. Der ländliche Raum sei bei dieser Regelung "klarer Gewinner", betonte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Gehb (CDU).
sto/dpa
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