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16.06.2009
 

Urteil gegen Ryanair

Flugticketkauf per Kreditkarte darf nicht extra kosten

Verbraucherschützer haben mit einer Klage gegen Ryanair Erfolg: Der Billigflieger darf keine Gebühren für die Nutzung von Kredit- oder ec-Karten bei der Online-Buchung verlangen. Das Unternehmen kündigt Berufung an.

Berlin - Flugreisende dürfen nicht gezwungen werden, für Internetbuchungen zusätzlich zu bezahlen. Die Richter des Berliner Kammergerichts erklärten damit die Praxis bei Europas größtem Billigflieger Ryanair für unzulässig, wie die Justizpressestelle am Dienstag bestätigte.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte dagegen geklagt, dass pro Gast und einfacher Flugstrecke vier Euro Kreditkartengebühr verlangt werden und für andere Zahlungskarten 1,50 Euro Gebühr. Laut dem zweitinstanzlichen Urteil ist "eine echte (Gegen-)Leistung" dafür "nicht ersichtlich". Ryanair kündigte an, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.

Das Kammergericht monierte, dass auf der Buchungsmaske jede gewählte Zahlungsart eine Zusatzgebühr auslöse. Dies gelte auch für das Lastschriftverfahren. Einzige Ausnahme seien Visa-Electron- Karten, die aber 40 bis 100 Euro Jahresgebühr kosteten.

Die Richter ließen in ihrer Begründung aber offen, ob der Fall anders zu bewerten wäre, wenn neben der gebührenpflichtigen Kartenzahlung andere gebührenfreie Zahlweisen angeboten würden. Sie ließen eine Revison zum Bundesgerichtshof zu, da die Frage auch andere Fluggesellschaften betreffe und grundsätzliche Bedeutung habe.

Ein Sprecher von Ryanair sagte SPIEGEL ONLINE, dass 20 Prozent der Kunden das Electron-System nutzten. Für dieses Verfahren verlange der Billigflieger bei der Buchung keine Gebühren. Die Ladekarte, auf die erst ein Guthaben eingezahlt werden muss, funktioniert ohne Verknüpfung mit einem Bankkonto. Die Abbuchung erfolgt mittels Kartennummer, Ablaufdatum und Kontrollnummer.

Die Preisgestaltung im Luftverkehr steht bei Verbraucherschützern seit längerem in der Kritik. Vor allem Billigflieger werben mit Lockpreisen, dazu kommen aber diverse Extragebühren. "Der Verbraucher muss auf den ersten Blick erkennen, wie teuer das angebotene Ticket ist", forderte vzbv-Vorstand Gerd Billen. Seit Mitte 2006 habe der Verband 50 Abmahn- und Klageverfahren gegen Airlines ergriffen.

Am Montag hatte Ryanair angekündigt, dass es seine Homepage in der kommenden Woche für zehn Stunden abschalten werde. Von Mittwochabend, 24. Juni um 19 Uhr bis zum Donnerstagmorgen, 25. Juni um 5 Uhr wird Ryanair.com für Buchungen und Check-ins nicht zur Verfügung stehen. Die Umstellung habe nichts mit dem Gerichtsurteil zu tun, sagte der Sprecher, sondern sei ein routinemäßige Aktualisierung.

Berliner Kammergericht: Aktenzeichen 23 U 243/08

abl/dpa

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