Hannover - Hohe Wellen am Strand einer Seychelleninsel sind nach einem Urteil des Landgerichts Hannover kein Reisemangel. Das Gericht wies am Montag die Klage eines Urlaubers gegen den Reiseveranstalter Airtours TUI ab. Der Kläger könne keine Reduzierung des Reisepreises verlangen, selbst wenn die Wellen am Strand der Seychelleninsel wegen schlechten Wetters zu hoch gewesen sein sollten, um zu baden und zu schnorcheln, befanden die Richter. Damit habe sich nur "ein natürliches Risiko von Meer und Wetter verwirklicht, das vom Reisenden grundsätzlich hingenommen werden muss".
Der Kläger, seine Frau und seine Tochter waren für insgesamt 27.000 Euro zwei Wochen auf die Seychellen gereist. Anschließend verklagte der Mann den Reiseveranstalter TUI auf Rückzahlung von 25 Prozent des Reisepreises, unter anderem weil die Wellen wegen stürmischen Wetters zu hoch zum Baden und Schnorcheln gewesen seien.
Aus den Kataloginformationen zum üblichen Wetter auf den Seychellen ergebe sich kein umfassender Vertrauensschutz für den Kläger, hieß es im Urteil der ersten Zivilkammer. Auch lasse sich nicht feststellen, dass die Reisezeit grundsätzlich ungeeignet zum Baden und Schnorcheln gewesen wäre oder der Reiseveranstalter bestimmtes Wetter verbindlich zugesichert hätte. "Kein verständiger Reisender kann erwarten, dass ein Reiseveranstalter durch eine allgemeine Klimabeschreibung im Reiseprospekt generell Unwägbarkeiten der Natur und deren Folgen ausschließen wolle", heißt es in dem Urteil.
sto/ddp/AFP/dpa
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