Hannover - Angekündigt war Anna Netrebko, doch aufgetreten ist Cecilia Bartoli: Wer während einer organisierten Kulturreise einen solchen Künstler-Austausch bei einem Konzert erlebt, kann Geld von seinem Reiseveranstalter zurückfordern. Das Landgericht Hannover sprach den betroffenen Touristen in dem konkreten Fall 40 Prozent ihres Reisepreises als Erstattung zu. Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift "ReiseRecht aktuell" hin.
In dem Fall ging es um eine fünftägige Toskana-Reise, die ohne die Anreise für zwei Personen 4572 Euro gekostet hatte. Als Höhepunkt war ein Konzert vorgesehen, bei dem unter anderem die Sopranistin Anna Netrebko auftreten sollte. Zusammen mit zwei anderen Solisten sagte sie das Konzert aber ab. Als Ersatz trat unter anderen die Opernsängerin Cecilia Bartoli auf. Dies war laut Urteil ein Reisemangel, obwohl "die als Ersatz aufgetretenen Musiker künstlerisch gleichwertig gewesen sein mögen". Es sei für die beiden Urlauber der "zentrale Zweck der Reise" gewesen, Anna Netrebko einmal "in kleinem Rahmen zu hören und persönlich zu treffen". Dieser Zweck sei verfehlt worden.
Bereits das zuständige Amtsgericht hatte dem klagenden Paar eine Reisepreisminderung von 25 Prozent zugesprochen. Dem Landgericht war das zu wenig: 40 Prozent seien - angesichts der besonderen Bedeutung der angekündigten Solisten für die Touristen - durchaus angemessen.
som/dpa
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Eine so teure Reise war vermutlich als eine Art meet-and-greet verkauft worden, und da ist das ein zentraler Zweck der Reise, auch die angekündigte Person zu sehen. 40% find ich eher noch zu knapp. mehr...
Hier vergleicht man nicht Autos, sondern Emotionen. Sie sind ein Schalke Fan, haben den besten Platz gekauft ... und dann spielt statt Schalke Hannover. Sie sagen: na ja 90 Minuten Fußball sind 90 Minuten Fussball. Ein Schalke [...] mehr...
Nur mal als Extrem dargestellt: Ein Opern-Fan-Pärchen spart sich dieses Geld zusammen um einmal ihren absoluten Lieblingsstar zu sehen. Einmal sogar mit ihr zu reden. Dieses eine besondere einmalige Erlebnis, entspricht dann [...] mehr...
Leider ist das Urteil nicht online abrufbar. Somit ist die Frage nicht zu beantworten, was im Kleingedruckten stand. Ich vermute mal, Reiseveranstalter werden sich zukünftig durch Formulierungen absichern wollen wie: "Ist [...] mehr...
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