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05.07.2010
 

Check-Karte für Flug- und Fahrgäste

Reiserecht zum Ausdrucken

Gut vorbereitet für den Ernstfall: Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner hat eine Informationskarte mit den wichtigsten Flug- und Fahrgastrechten vorgestellt. Wer sie aus dem Internet lädt, ausdruckt und ins Portemonnaie steckt, ist bei Flugausfällen und Zugverspätungen gewappnet.

München - Reisende sollen sich künftig unterwegs einfacher über ihre Rechte bei Verspätungen oder ausfallenden Zügen und Flügen informieren können. Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) stellte am Montag in München eine scheckkartengroße Informationskarte mit den wichtigsten Flug- und Fahrgastrechten vor.

Verbraucher können die sogenannte Reise-Check-Karte von der Internetseite des Ministeriums herunterladen und selbst für ihre Geldbörse ausdrucken. Mit der Karte könnten Reisende unterwegs "sofort richtig reagieren und ihre Rechte nutzen", erklärte das Verbraucherschutzministerium.

Auf der Karte erfahren Verbraucher etwa, dass ihnen auf einer Zugreise bei einer Verspätung von einer Stunde eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises zusteht, ab zwei Stunden sind es bereits 50 Prozent. Auch erhalten die Reisenden Anhaltspunkte, wann die Bahn für eine Hotelübernachtung aufkommen oder ein Taxi bezahlen muss.

Genauso erfahren Flugreisende, ab welcher Verspätung seitens der Fluggesellschaft eine Entschädigung fällig wird und ab wann diese den Ticketpreis erstatten oder für eine Unterkunft über Nacht aufkommen muss.

EU: "Mehr Rechte, als Airlines zugestehen"

Erst in der vergangenen Woche hat die EU-Kommission darauf hingewiesen, dass Flugpassagiere bei abgesagten Flügen oder verloren gegangenem Gepäck oft mehr Rechte haben, als die Airlines ihnen zugestehen. "Jeder Kunde sollte auf sein Recht pochen", sagte EU-Verkehrskommissar Siim Kallas in Brüssel. Zur Not sollten Verbraucher Beschwerde bei ihrer nationalen Behörde einlegen.

So häuften sich nach der Aschewolke im April, wegen der zahlreiche Flüge in Europa ausgefallen waren, die Klagen von Passagieren. Vor allem Billigflieger wollten die Tickets nicht rückerstatten, obwohl sie dazu verpflichtet waren. Mit einer Aufklärungskampagne will die EU-Kommission Verbraucher informieren, was sie tun können, wenn Flüge ausfallen oder Gepäck verlorengeht.

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