Rüsselsheim - Die meisten Fluggesellschaften haben Tarife im Angebot, die nicht stornierbar sind. Für den Kunden gibt es folglich kein Geld zurück, wenn er den Flug verstreichen lässt. Wenn aber eine Airline die Erstattung des Flugpreises in ihren Geschäftsbedingungen bei einer Stornierung pauschal ausschließt, ist das rechtswidrig. Das entschied das Amtsgericht Rüsselsheim. Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" hin.
In einem konkreten Fall hatte ein Ehepaar für sich und seine Tochter einen Flug von Frankfurt am Main nach Honolulu gebucht, trat die Reise aber nicht an. Nach der Stornierung forderte es die Rückzahlung des Ticketpreises. Das lehnte die Airline mit Hinweis auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jedoch ab.
Zu Unrecht, wie das Amtsgericht entschied. Eine AGB-Klausel, die bei dem gebuchten Tarif eine Erstattung des Flugpreises pauschal ausschließt, sei unzulässig. Außerdem sei den Reisenden bei der Buchung nicht ersichtlich gewesen, dass die Stornogebühren 100 Prozent betragen. Die Airline dürfe deshalb lediglich die ihr entstandenen Kosten einbehalten.
Amtsgericht Rüsselsheim: Aktenzeichen 3 C 119/12 [36]
jus/dpa
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Reise | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Aktuell | RSS |
| alles zum Thema Reiserecht | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2013
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH