Urteil: Kostenpflichtiges Bier stellt im All-inclusive-Urlaub Reisemangel dar

Hoteliers dürfen ihren Gästen kein Geld für Getränke abknöpfen, wenn diese einen All-inclusive-Urlaub gebucht haben. Werden Kunden dennoch für ein Bier oder einen Kaffee zur Kasse gebeten, dürfen sie laut einem Gerichtsurteil einen Teil des bezahlten Reisepreises zurückfordern.

Berlin - Wer einen All-inclusive-Urlaub bucht, der hat keine Lust, jedes Bier und jede Cola einzeln zu bezahlen. Er überweist für seine Pauschalreise lieber eine bestimmte Summe im Voraus - und kann dann trinken, so viel er will. Verlangt das Hotel von seinen All-inclusive-Gästen trotzdem Geld für Getränke, ist das ein Reisemangel. Dann muss der Kunde nicht den vollen Reisepreis bezahlen.

Anspruch auf Schadenersatz hat er deswegen aber nicht, urteilte das Amtsgericht Charlottenburg, wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "Reiserecht aktuell" berichtet.

In dem Fall hatte die Klägerin eine All-inclusive-Pauschalreise in die Vereinigten Arabischen Emirate gebucht. Getränke, auch Bier, Wein, Kaffee und Tee sollte es sowohl im Restaurant als auch an der Poolbar geben. Doch an den ersten vier Tagen musste die Klägerin sämtliche Getränke selbst bezahlen. Anschließend gab es zum Mittag- und Abendessen zwei Getränke dazu.

All inclusive sei das nicht, beschwerte sich die Urlauberin. Das Gericht sah das genauso: Für vier Tage minderte es den Reisepreis um zehn, für die übrigen Tage um sieben Prozent.

Die Klägerin hatte allerdings noch mehr verlangt: Sie wollte außerdem Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Das ging dem Gericht zu weit: Dass das Hotel bei den Getränken übertrieben knauserig war, habe die Reise noch nicht erheblich beeinträchtigt. Die Voraussetzungen für Schadenersatz seien damit nicht erfüllt.

Amtsgericht Charlottenburg: Aktenzeichen 233 C 165/10

jus/dpa

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insgesamt 7 Beiträge
Hans58 04.12.2012
Die Überschrift ist absolut irreführend!
Zitat von sysopHoteliers dürfen ihren Gästen kein Geld für Getränke abknöpfen, wenn diese einen All-inclusive-Urlaub gebucht haben. Werden Kunden dennoch für ein Bier oder einen Kaffee zur Kasse gebeten, dürfen sie laut einem Gerichtsurteil einen Teil des bezahlten Reisepreises zurückfordern. All-inclusive-Urlauber haben Recht auf kostenlose Getränke - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/reise/aktuell/all-inclusive-urlauber-haben-recht-auf-kostenlose-getraenke-a-870944.html)
Die Überschrift ist absolut irreführend!
Forenleser 04.12.2012
Recht haste. Aber wer würde das hier sonst lesen wollen
Recht haste. Aber wer würde das hier sonst lesen wollen
mirmidorn 04.12.2012
Ein Mangel führt nicht zur Rechtsfolge Schadenersatz, sondern zu einem Minderungsrecht (was das Gericht korrekt angewendet hat) sowie, soweit möglich, zu einem Rücktrittsrecht.
Ein Mangel führt nicht zur Rechtsfolge Schadenersatz, sondern zu einem Minderungsrecht (was das Gericht korrekt angewendet hat) sowie, soweit möglich, zu einem Rücktrittsrecht.
Vito.Andolini 04.12.2012
Denn es lag ein Reisemangel vor. Im Übrigen kann ein Mangel nicht nur zu einem Recht zur Minderung bzw. zur Kündigung führen, sondern auch zu einem Schadensersatzrecht (§ 651 f. BGB)!
Denn es lag ein Reisemangel vor. Im Übrigen kann ein Mangel nicht nur zu einem Recht zur Minderung bzw. zur Kündigung führen, sondern auch zu einem Schadensersatzrecht (§ 651 f. BGB)!
sagezzainfinita 04.12.2012
Da fährt jemand in die VAE und klagt, weil er für Bier bezahlen muss. Solchen Menschen sollte man nicht den Reisepreis mindern sondern den Reisepass wegnehmen.....
Da fährt jemand in die VAE und klagt, weil er für Bier bezahlen muss. Solchen Menschen sollte man nicht den Reisepreis mindern sondern den Reisepass wegnehmen.....
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  • Dienstag, 04.12.2012 – 15:56 Uhr
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