Karlsruhe - Nicht ohne meine Koffer? Von wegen: Fluggäste, die nach einem Umsteige-Stopp nicht weiterfliegen dürfen, weil ihr Gepäck noch nicht umgeladen ist, bekommen eine Ausgleichszahlung von der Airline. Das hat der Zehnte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe am Dienstag entschieden.
Der Kläger wollte mit der Airline von München über Amsterdam nach Curaçao in der Karibik fliegen. Er musste dann aber eine Nacht in Amsterdam verbringen, weil sein Gepäck nicht rechtzeitig umgeladen werden konnte.
Der BGH verurteilte die Fluggesellschaft dazu, ihm und seinen acht Mitreisenden wegen "Nichtbeförderung" jeweils eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600 Euro zu leisten - insgesamt 5400 Euro. Fluggäste müssten auf einem Anschlussflug auch dann mitgenommen werden, wenn ihr Reisegepäck erst mit einem späteren Flug transportiert werden könne, betonte der BGH.
Aktenzeichen: X ZR 128/11
dkr/dpa/dapd
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