Paris - Die Billigfluggesellschaft Easyjet ist wegen ihres Umgangs mit behinderten Reisenden zu einer Geldstrafe in Höhe von 70.000 Euro verurteilt worden. Ein Gericht bei Paris wertete es am Freitag als diskriminierend, dass die Airline einige behinderte Kunden ohne Begleitperson nicht ins Flugzeug gelassen hatte.
Drei Betroffenen, die als Nebenkläger aufgetreten waren, sprach es zudem je 2000 Euro Schadensersatz zu. Auch die Staatsanwaltschaft hatte die Mitflugverbote als Angriff auf die Menschenwürde gewertet. Die Fälle hatten sich im November 2008 und im Januar 2009 am Flughafen Roissy-Charles-de-Gaulle ereignet.
Easyjet hatte sich in dem Prozess auf europäische Sicherheitsvorschriften berufen. Sie erlauben in Ausnahmefällen, die Beförderung von Passagieren abzulehnen. "Wir sind enttäuscht und traurig", zitierte die Nachrichtenagentur AFP am Freitag Easyjet-Anwalt Philippe Van der Meulen. Die Fluggesellschaft habe keinerlei diskriminierende Absichten verfolgt, sondern lediglich europäische Regeln befolgt.
Ob Easyjet das Urteil anfechte, werde in der kommenden Woche entschieden. Im März steht der Airline ein weiterer Prozess in einer ähnlichen Angelegenheit in Paris bevor.
abl/dpa
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