Europäischer Gerichtshof: Urteil könnte Bahn-Tickets verteuern
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Entschädigung von Fahrgästen könnte teuer werden - und zwar für die Fahrgäste. Nach SPIEGEL-Informationen erwägt die Deutsche Bahn, höhere Kosten an ihre Kunden weiterzureichen.
Hamburg/Berlin - Die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs könnte die Deutsche Bahn nach SPIEGEL-Informationen einen ordentlichen zweistelligen Millionenbetrag kosten. Am Donnerstag hatten die Luxemburger Richter entschieden: Europas Bahnunternehmen müssen auch dann zahlen, wenn sich Züge wegen höherer Gewalt - Unwetter und Erdrutsche beispielsweise - oder wegen Streiks verspäten.
Im vergangenen Jahr gingen bei der Bahn rund 900.000 Anträge auf Erstattung eines Tickets ein. Das Unternehmen kostete das eine mittlere zweistellige Millionensumme. Durch das Urteil dürfte sich die Zahl der Anträge und damit die Kosten, je nach Wetterentwicklung, "nicht ganz verdoppeln", heißt es bei der Bahn.
Einen Vorgeschmack auf die Folgen des Urteils lieferte das Sommer-Hochwasser: Wegen der dadurch entstandenen Verspätungen stieg die Zahl der beantragten Rückerstattungen um 30 bis 40 Prozent. In der Berliner Konzernzentrale schließt man nicht aus, dass es aufgrund des Urteils zu höheren Ticketpreisen kommen könnte. Die jetzige Entscheidung der Richter bezieht sich nur auf die Bahn. Das Urteil könnte aber offenbar spätestens 2015 ausgeweitet werden, wenn die Europäische Union die Entschädigungsrechte noch einmal neu fasst.
15 Preiserhöhungen in rund 20 Jahren
Die "Bild am Sonntag" berichtet ebenfalls von geplanten Preiserhöhungen: Ein Großteil der Tickets soll demnach bereits mit Beginn des neuen Winterfahrplans zwei bis drei Prozent mehr kosten. Grund seien um rund 220 Millionen Euro gestiegene Personalkosten der Bahn. Der Konzern habe 2012 etwa 10.000 und 2013 bislang 7000 neue Mitarbeiter eingestellt.
Der Zeitung zufolge sollen die höheren Preise aber nicht für das gesamte Streckennetz und auch nicht für alle Tickets gelten. So würden Reisende auf der Strecke zwischen Berlin und Köln nicht mehr zahlen müssen, denn für die Route gilt seit mehreren Monaten ein Ersatzfahrplan. Die Verbindung war vom Juni-Hochwasser betroffen, die Züge müssen deshalb einen Umweg fahren und brauchen erheblich länger. Auch die Bahncard und Monatskarten für Schüler, Studenten und Senioren würden nicht teurer. Eine Bahn-Sprecherin bestätigte den Bericht der Zeitung am Sonntag nicht, sondern verwies auf eine geplante Presseinformation am kommenden Dienstag.
Schon im Juni dieses Jahres hatte Bahn-Chef Rüdiger Grube eine Erhöhung der Bahn-Fahrpreise angedeutet und dies auch mit den Kosten der Energiewende begründet. Seit die Deutsche Bahn 1994 in ihrer jetzigen Form als Aktiengesellschaft gegründet wurde, hob sie die Preise 15-mal an. Seit 2003 tat sie das im Jahrestakt. Einmal, im Jahr 2002, wurden sie mit der Einführung eines neuen Preissystems gesenkt. 2010 blieben die Preise des Fernverkehrs stabil.
Service: Welche Rechte haben Bahnpassagiere bei Verspätungen?
Wann wird eine Entschädigung fällig?
Hat ein Zug am Zielort mindestens 60 Minuten Verspätung, erhalten Fahrgäste laut EU-Recht 25 Prozent des Fahrpreises erstattet. Und das auf Wunsch auch in bar. Bei zweistündiger Verspätung sind 50 Prozent Entschädigung fällig. Der Anspruch gilt auch dann, wenn eine längere Verspätung dadurch zustande kommt, dass der Reisende wegen einer kleinen Verspätung im Nahverkehr einen Fernzug verpasst.
Die Regeln gelten gleichermaßen für den Fern- und Nahverkehr. Allerdings kommen Nahverkehrskunden selten in den Genuss einer Rückzahlung. Zum einen sind dort Verspätungen von mehr als einer Stunde selten. Zum anderen gilt eine Bagatellgrenze: Beträge von weniger als vier Euro werden nicht ausgezahlt.
Bekommen auch Inhaber von Zeitkarten Geld zurück?
Die Deutsche Bahn zahlt bei Zeitkarten, der Bahncard 100 oder zum Beispiel beim Schönen-Wochenende-Ticket Entschädigungen bis zu 15 Euro. Der ICE-Sprinter-Aufpreis wird ab 30 Minuten Verspätung zurückgezahlt.
Wie komme ich an mein Geld?
Die Deutsche Bahn hat zusammen mit rund 70 Privatbahnen ein einheitliches Antragsformular für die Erstattung erstellt. Es wird von einem zentralen Servicezentrum bearbeitet. Im Formular muss der geplante und der tatsächliche Reiseverlauf angegeben werden, die Art der Fahrkarte und die gewünschte Form der Entschädigung. Zur Wahl stehen ein Gutschein, die Überweisung aufs Konto oder Bargeld am Schalter.
Möglich ist es auch, einen formlosen Brief mit den nötigen Angaben an das Servicecenter Fahrgastrechte in 60647 Frankfurt am Main zu schicken. Die Fahrkarte mit Zangenabdruck des Schaffners muss beigelegt werden und im Regelfall auch eine Bestätigung des Zug- oder Bahnhofspersonals über die Verspätung. Das Servicezentrum kann aber auch im Nachhinein herausfinden, welche Züge mit welcher Verspätung unterwegs waren.
Alle Ansprüche müssen bis spätestens ein Jahr nach Ablauf der Gültigkeit der Fahrkarte geltend gemacht werden.
Was passiert, wenn der letzte Zug abgefahren ist?
Ist wegen einer Verspätung ab 60 Minuten eine Hotelübernachtung notwendig, muss das Bahnunternehmen diese stellen und bezahlen. Unter bestimmten Umständen werden auch Taxikosten bis maximal 80 Euro erstattet - etwa dann, wenn der Fahrgast wegen einer Verspätung anders nicht mehr an seinen Zielort käme.
Wie werden Streitfälle gelöst?
Zuständig für Streitfälle zwischen Bahnkunden und Unternehmen ist die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, die die beteiligten Verkehrsunternehmen selbst finanzieren.
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fln/dpa
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