Brüssel - Keine Besatzung zur Verfügung - derartige Ursachen für Flugverspätungen dürften in der EU in Zukunft nicht mehr als Ausrede gelten, wenn Fluggesellschaften versuchen, sich um Entschädigungen für Verspätungen zu drücken. Die EU-Kommission will noch am Mittwoch Vorschläge machen, wie Passagiere bei Ärger während des Fluges ihre Rechte besser durchsetzen können. Dabei geht es auch um Informationsweitergabe und Betreuung seitens der Airlines. Die Brüsseler Behörde will damit Unsicherheiten beseitigen und neue Rechte etablieren.
"In einer großen Zahl von Fällen verweigerten Fluggesellschaften Passagieren die Unterstützung, die ihnen nach EU-Recht zusteht", zitiert die "Welt" aus dem Entwurf des zuständigen EU-Verkehrskommissar Siim Kallas. Die Kommission reagiere mit ihrem Vorstoß auf Beschwerden von Verbraucherverbänden, aber auch auf zahlreiche Urteile bis hin zum Europäischen Gerichtshof.
Bislang argumentieren Fluggesellschaften oft mit dem Verweis auf höhere Gewalt, um keine Entschädigungen zahlen zu müssen. Laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" ("SZ") werden in dem Entwurf zum ersten Mal konkrete Situationen definiert, die nicht als "außergewöhnliche Umstände" gelten - etwa wenn bei Routinechecks technische Probleme entdeckt werden oder keine Besatzung einsatzbereit ist. Umgekehrt soll festgelegt werden, dass etwa Naturkatastrophen oder Fluglotsenstreiks tatsächlich zu den Umständen gehören, auf die Airlines sich berufen können, wenn sie Entschädigungszahlungen ablehnen.
Zudem wird laut "SZ" dem Entwurf zufolge klargestellt, dass ein Passagier, der einen Hinflug nicht angetreten hatte, dennoch den kombiniert gebuchten Rückflug antreten darf - bisher hatten die Fluggesellschaften dies nicht gestattet.
Entwurf bleibt hinter aktuellen Urteilen zurück
Auch auf weiteren Feldern will die Kommission demnach die Passagierrechte stärken. So sollen Verspätungen - abhängig von der gebuchten Distanz - schon ab fünf Stunden wie ein Flugausfall gewertet und auch so entschädigt werden - also mit bis zu 600 Euro. Weiter wolle die Kommission vermeiden, dass Airlines ihre Gäste zu lange sitzen lassen. Fluggesellschaften müssten Passagiere eines gestrichenen Fluges künftig innerhalb von zwölf Stunden selbst weiterbefördern. Andernfalls müssten sie Plätze bei der Konkurrenz buchen.
Allerdings bleiben die Vorschläge des EU-Kommissars teilweise hinter aktuellen Gerichtsurteilen zurück, etwa bei der Staffelung der erforderlichen Dauer von Verspätungen für eine Entschädigung. Bei Flügen von bis zu 1500 Kilometern sollen solche Zahlungen erst ab fünf Stunden, bis 3500 Kilometer ab neun Stunden, bei längeren Strecken bei mehr als zwölf Stunden Verspätung geleistet werden.
Kürzlich hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) einer Passagierin eine Entschädigung zugesprochen, deren Flug in Bremen mit einer zweieinhalbstündigen Verspätung startete. Sie verpasste so ihre beiden Anschlussflüge und kam in Paraguay mit einer über elfstündigen Verspätung an. Die Fluggesellschaft des ersten Flugs hatte eine Zahlung verweigert und unterlag vor dem EuGH - maßgeblich sei die Verspätung am Ziel. Gemäß des neuen Entwurfs der Kommission müsste die Airline aber weiter nicht zahlen, weil die Verzögerung unter zwölf Stunden lag.
Am Mittwoch will die Kommission die Vorschläge billigen. Anschließend müssen ihnen noch das Europaparlament und die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten zustimmen.
fdi/sto/Reuters/dpa
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