Fluggäste haben künftig ab einer Verspätung von drei Stunden Anspruch auf eine Entschädigung - das müssen sie aber belegen können. "Als Erstes sollte man sich also am Flughafen die Verspätung bescheinigen lassen", sagte der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Das gehe am Schalter, an vielen deutschen Flughäfen aber auch an den zentralen Servicepunkten. Mit dem Beleg könnten sie dann gemäß einer EU-Verordnung je nach Flugstrecke eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250, 400 oder 600 Euro einfordern. Diese Forderung sei immer an die Airline und nicht etwa an den Veranstalter zu richten.
Ähnlich müssten auch Passagiere vorgehen, deren Flug ausfällt oder überbucht ist, riet Degott, der Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht ist. Werden sie dann umgebucht, sollten sie ebenfalls alle Nachweise dafür aufheben, damit sie später beim Reklamieren etwas in der Hand haben.
Als Belege für einen ausgefallenen Flug kommen etwa eine neue Bordkarte oder eine geänderte Flugnummer infrage. Auch wenn Fluggäste erneut einchecken müssen und dann einen zweiten Gepäckschein erhalten, ist das ein Hinweis auf eine Annullierung.
sto/AP/AFP/dpa
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