EU-Urteil: Online-Reiseanbieter dürfen keine Versicherung aufdrängen
Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte der Kunden von Online-Reisevermittlern gestärkt. Laut einem Urteil darf künftig keine Versicherung in einem Angebot enthalten sein, die der Nutzer per Mausklick abwählen muss.
Luxemburg - Ein Reiseanbieter darf beim Online-Verkauf von Flugtickets nicht automatisch eine Reiserücktrittsversicherung dazubuchen. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg entschieden. Die Richter stärkten damit die Rechte der Kunden.
Es sei unzulässig, dass bei der Buchung eine fakultative Zusatzleistung wie eine kostenpflichtige Versicherung voreingestellt sei und der Verbraucher sie bewusst abwählen muss ("opt-out"), lautet das Urteil. Die Richter verlangen, dass der Kunde solche Angebote ausdrücklich annehmen muss ("opt-in").
Im konkreten Fall ging es um eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen den Reiseanbieter ebookers.com Deutschland. Das Oberlandesgericht Köln hatte den Fall nach Luxemburg weitergeleitet.
Im vergangenen Herbst wurde in der EU eine Richtlinie verabschiedet, die den Fluglinien das "Opt-out"-Verfahren untersagt. Durch das EuGH-Urteil gilt dies nun auch für die Vermittler von Flugreisen. Durch den Richterspruch sind neben ebookers auch alle anderen Reisevermittler verpflichtet, ihre Praxis zu ändern.
"Das hat viele Kunden eine Menge Geld gekostet"
Nach Angaben von Verbraucherschützern haben in der Vergangenheit viele Reiseanbieter eine unerwünschte und kostenpflichtige Versicherung verkauft, ohne dass der Kunde diese anklicken muss oder musste - so etwa Billigflieger wie Ryanair oder Easyjet. Auch Mietwagenfirmen buchten bei Online-Angeboten oft eine Kasko-Versicherung dazu. In den vergangenen Monaten hätten viele Anbieter ihr Buchungssystem aber umgestellt, teilte der Europäische Verbraucherschutzverband Beuc in Brüssel mit. Es gelte eine Übergangsfrist bis Herbst 2013. "Das Urteil räumt auf mit einer unfairen Praxis beim Flugticket-Verkauf in Europa", sagte Beuc-Chefin Monique Goyens. "Das hat viele Kunden eine Menge Geld gekostet."
ebookers.com Deutschland hatte laut Gericht auf seinem Onlineportal zu den Reisekosten neben Steuern und Gebühren automatisch auch eine "Versicherung Rücktrittskostenschutz" dazugerechnet. Die Summe dieser Kosten ergab den Gesamtpreis. Den Betrag für die Versicherung führte ebookers.com an die Versicherungsgesellschaft ab.
Die EU-Gesetzgebung schreibt ausdrücklich vor, dass Fluglinien und Reiseunternehmen einen Gesamtpreis für Flüge inklusive Steuern und Gebühren angeben müssen - während der Kunde Extras wie Hotels, Mietwagen, Versicherungen ausdrücklich auswählen muss. Die Richter schrieben, dass das EU-Recht Verbraucher davor schützen müsse, "gedrängt zu werden, Zusatzleistungen zu kaufen, die nicht notwendig für den Zweck des Fluges sind".
sto/dpa/dapd
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- Donnerstag, 19.07.2012 – 11:16 Uhr
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