Bremen - Brauchen Radler für ein E-Bike einen Führerschein? Über diese Frage hat das Europäische Parlament diskutiert und folgenden Beschluss gefasst: Fahrer von schnellen Pedelecs - das sind solche, die bis zu 45 km/h erreichen, ohne dass sich der Fahrer beim Treten großartig anstrengen muss - benötigen wie bisher ein Versicherungskennzeichen und mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung. Darauf weist der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) hin.
Führerschein- und versicherungsfrei bleiben Pedelecs, deren Elektromotor höchstens 250 Watt leistet und den Fahrer bis maximal 25 km/h beim Treten unterstützt - sie gelten als Fahrräder. Der Beschluss des EU-Parlaments muss noch vom Europäischen Rat bestätigt werden.
Der ADFC begrüßt die Beibehaltung der Leistungsgrenze unter anderem deshalb, weil die Hersteller für Kleinkrafträder eine Typgenehmigung brauchen. Und die stelle sicher, dass zum Beispiel Fahrwerk und Bremsen schneller Pedelecs für hohes Tempo ausgelegt sind.
Der Name Pedelec leitet sich von der Tatsache ab, dass sich ein elektrischer Motor einschaltet, wenn der Radler auch in die Pedale tritt. Für die besonders leistungsfähigen Exemplare hat sich auch der Name S-Pedelec eingebürgert. Mehr über die unterschiedlichen E-Bike-Modelle erfahren Sie hier.
dpa/jus
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