Airlines müssen Kunden selbst dann betreuen, wenn deren gebuchte Flüge wegen "außergewöhnlicher Umstände" wie etwa Luftraumsperrungen aufgrund eines Vulkanausbruchs annulliert wurden. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) zugunsten einer Kundin der Fluggesellschaft Ryanair in einem am Donnerstag in Luxemburg verkündeten Urteil. Die Kundin konnte wegen des Ausbruchs des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull erst mit einer Woche Verspätung nach Irland zurückfliegen. Ryanair hatte sie in dieser Zeit nicht betreut, woraufhin sie von dem Unternehmen eine Erstattung von fast 1130 Euro forderte.
Dank dem Urteil haben Reisende, die wegen Naturkatastrophen gestrandet sind, auch über mehrere Tage hinweg Anspruch auf Kostenübernahme durch die Airline für Hotel, Mahlzeiten, Erfrischungen und ein Telefonat.
Hintergrund des Falls ist der Ausbruch des isländischen Vulkans im Frühjahr 2010, der fast einen Monat lang für eine Sperrung großer Teile des europäischen Luftraums gesorgt hatte. Millionen Reisende in aller Welt saßen fest.
Eine Zeit- oder Kostengrenze für die Betreuung ihrer Passagiere gibt es für die Flugunternehmen laut EuGH in solchen Fällen nicht. Gerade wenn Menschen länger am Reiseort ausharren müssen, befänden sie sich in einer besonders unangenehmen Lage. Die Kosten für die Betreuung könnten die Airlines einkalkulieren, urteilten die Richter. Sie ließen sich beispielsweise im Nachhinein auf die Flugpreise umlegen.
Wenn betroffene Passagiere selbst vorgestreckt haben, können sie ihre Auslagen vom Anbieter zurückverlangen. Dafür gibt es jedoch Grenzen: Die Ausgaben müssen notwendig, angemessen und zumutbar gewesen sein. Was das im Einzelfall bedeutet, müssten nationale Gerichte klären, so der EuGH. Zudem seien diese Kosten nicht mit einer Entschädigung zu verwechseln. Darauf haben Reisende nur Anspruch, wenn Verzögerung oder Ausfall organisatorische Gründe haben.
Wegen mangelnder Hilfe hatte Ryanair schon im Jahr 2010 Strafe zahlen müssen. Das Unternehmen hatte es als "absurd" bezeichnet, dass eine Fluglinie, die Tickets für 30 Euro verkauft, hohe Kosten für Hotelunterkünfte übernehmen solle, war aber später zurückgerudert und hatte doch einen Teil davon übernommen.
Aktenzeichen: C-12/11
sto/AFP/dpa
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