Brüssel - Fluggäste in Europa sollen künftig bei Verspätung oder Ausfall ihres Fluges mehr Ansprüche haben. Ihr Recht auf Information, Verpflegung und Entschädigung durch die Fluggesellschaft wird erweitert. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel präsentiert. Damit wird das seit 2004 geltende Recht ergänzt.
Was bedeutet das für die Passagiere? Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Das Europaparlament und die Mitgliedsstaaten müssen den Vorschlägen noch zustimmen. Die Regeln könnten somit frühestens im nächsten Jahr in Kraft treten.
Nach Ansicht der EU-Kommission nutzen die Airlines bislang Schlupflöcher und rechtliche Unklarheiten der geltenden EU-Verordnung. Immer wieder mussten Verbraucher in Prozessen deshalb ihr Recht einklagen. Zuletzt hatte der Europäische Gerichtshof mehrfach zugunsten von Passagieren entschieden.
EU-Verkehrskommissar Siim Kallas sagte: "Es ist sehr wichtig, dass die Fluggastrechte nicht nur auf dem Papier bestehen. Wir alle müssen uns darauf berufen können, wenn es am Flughafen schief läuft."
Nach Ansicht der Europäischen Verbraucherschutzorganisation Beuc gehen die Pläne nicht weit genug. "Die EU-Kommission hat eine Gelegenheit verpasst, um den vielen bestehenden unfairen Vertragsklauseln ein Ende zu setzen", kritisierte der Verband.
Der Weltluftfahrtverband Iata kritisiert dagegen, dass die Pläne den Airlines zusätzliche Kosten und Vorschriften auferlegen, "die letztlich den Interessen der Passagiere schaden." Verbraucher müssten mit höheren Ticketpreise rechnen. Die EU-Kommission erwartet dagegen nicht, dass die Preise steigen. Brüssel verweist darauf, dass schon jetzt von jedem Ticket ein Euro in die Entschädigungskasse der Airlines geht - und oft nur ein Teil davon wirklich gebraucht wird.
sto/dpa/AFP
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