Dresden - Anbieter von Pauschalreisen dürfen von ihren Kunden nicht 40 Prozent des Reisepreises als Anzahlung verlangen. Das berichtet die "Monatsschrift für Deutsches Recht" unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden. Nach Auffassung des Gerichts benachteiligt diese hohe Anzahlung Kunden in unangemessener Weise.
Das Gericht erklärte mit seinem Spruch die entsprechenden Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Pauschalreiseanbieters für nichtig. Es bestehe kein nachvollziehbarer Grund, warum der Kunde solch eine hohe Anzahlung aufbringen und damit quasi in Vorleistung treten müsse.
Ebenso beanstandeten die Richter Geschäftspraktiken, bei denen der Restbetrag bereits 45 Tage vor Reiseantritt fällig ist. Dadurch werde das gesetzlich verankerte Prinzip des "Zug um Zug" von Leistung und Gegenleistung ohne Not außer Kraft gesetzt. Anzahlungen um die 20 Prozent sah das OLG dagegen als vertretbar an.
Aktenzeichen: 8 U 1900/11
dkr/dpa
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