Düsseldorf - An den Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn wird an diesem Donnerstag wieder gestreikt. Der Ausstand soll auf die Frühschicht von 3.30 Uhr bis 10 Uhr begrenzt bleiben, wie ein Sprecher der Gewerkschaft Ver.di am Mittwoch mitteilte.
In Hamburg dagegen, wo es am Mittwoch zu einem ganztägigen Ausstand kam, sind zumindest für Donnerstag und Freitag keine Aktionen geplant. Nach den Streiks der vergangenen Tage und Wochen sei Bewegung in die Tarifauseinandersetzung gekommen, hieß es bei der Gewerkschaft. Es werde am Donnerstag zu einem Treffen der Geschäftsführer von Ver.di und dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) kommen.
Ver.di fordert für die 34.000 Beschäftigten der privaten Sicherheitsbranche in Nordrhein-Westfalen bis zu 30 Prozent mehr Lohn, die Arbeitgeber bieten zwischen fünf und neun Prozent.
Am Düsseldorfer Flughafen sind für Donnerstag 580 Flugbewegungen für 51.000 Passagiere geplant. Im Streikzeitraum bis 10 Uhr seien es knapp 150 Starts und Landungen mit 13.600 Passagieren, teilte der Airport mit. Reisende sollten bei ihren Airlines nachfragen, ob der Flug stattfindet.
In den vergangenen Wochen hatten Streiks an den Flughäfen Hamburg, Düsseldorf und Köln/Bonn den Luftverkehr massiv behindert. Mehrere hundert Flüge wurden gestrichen. Zehntausende Passagiere waren betroffen.
Am Hamburger Flughafen sorgte der Streik der Sicherheitskräfte am Mittwoch abermals für erhebliche Einschränkungen. 116 von 181 Abflügen wurden bis zum Nachmittag gestrichen. Auch 25 der geplanten Ankünfte wurden aus dem Flugplan genommen, teilte der Flughafen mit. "Die Lage ist durchaus angespannter als beim vergangenen Mal", sagte Flughafen-Sprecherin Stefanie Harder. Die Beschäftigten in Hamburg fordern einen Stundenlohn von 14,50 Euro, die Arbeitgeber haben bislang in einem ersten Schritt 12,75 Euro und im kommenden Jahr 13,50 Euro pro Stunde angeboten.
Die wichtigsten Informationen für Passagiere:
Was passiert, wenn mein Flug gestrichen wurde?
Einen wegen des Streiks nicht angetretenen Flug kann der Kunde stornieren, er bekommt dann sein Geld zurück. Wer trotzdem fliegen will, hat Anspruch auf einen späteren Flug.
Wie komme ich trotz des Streiks an mein Reiseziel?
Die Fluggesellschaft oder der Veranstalter hat die Pflicht, so schnell wie möglich eine Ersatzbeförderung zu organisieren. Kunden können diese per Telefon oder am Schalter des Unternehmens am Flughafen einfordern. Die Fluglinien empfehlen, bei Inlandsflügen auf die Bahn auszuweichen.
Habe ich Anspruch auf Schadensersatz?
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Fluggesellschaften ihren Passagieren keine Entschädigung zahlen, wenn sie wegen eines Streiks einen Flug streichen. Bei einem Streik handele es sich um "außergewöhnliche Umstände", bei denen die Unternehmen nicht haften müssen. Voraussetzung ist, dass die Flüge wegen Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft und "außerhalb des Rahmens der normalen Betriebstätigkeit" ausfallen.
Wo erhalten Reisende Auskünfte zu ihren Flügen?
Fluglinien:
Flughäfen:
Aktuelle Informationen über Verspätungen und Flugausfälle geben die Flughäfen auf ihren Webseiten bekannt.
Hotlines von Veranstaltern:
sto/dpa
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