Gute Nachricht für Pendler: Bundesagentur weist Bahn zurecht

Unfairer Wettbewerb: Für die Benutzung von wenig befahrenen Strecken hat die Bahn von ihren Konkurrenten bisher unterschiedlich hohe Aufschläge verlangt. Die Bundesnetzagentur erklärte dieses Verhalten jetzt als wettbewerbswidrig - und sachlich nicht nachvollziehbar.

Schienennetz der Deutschen Bahn: Konkurrenten haben es auf Regionalstrecken schwerZur Großansicht
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Schienennetz der Deutschen Bahn: Konkurrenten haben es auf Regionalstrecken schwer

Bonn - Bahnpendler können auf manchen Strecken mit günstigeren Preisen rechnen. Die Bundesnetzagentur stoppte die Praxis der Deutschen Bahn, von ihren Konkurrenten für die Nutzung bestimmter Nebenstrecken Preisaufschläge zu verlangen. Mit Beginn des Winterfahrplans am 12. Dezember dürften diese sogenannten Regionalfaktoren bei der Preisberechnung für die Trasse nicht mehr angewendet werden, teilte die Bundesnetzagentur am Montag in Bonn mit. Die Regionalfaktoren stellten eine rechtswidrige Behinderung des Zugangs zur Eisenbahnstruktur dar.

Die Regionalfaktoren werden im Personennahverkehr auf bestimmten Regionalstrecken erhoben. Auf Nebenstrecken muss der Eisenbahnanbieter derzeit ein höheres Trassenentgelt zahlen als auf Strecken in Ballungsräumen. "Die Auswahl der Strecken ist dabei sachlich nicht nachvollziehbar", heißt es in einer Erklärung des Präsidenten der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. Die Bundesnetzagentur ist eine deutsche Regulierungsbehörde, die dem Wirtschaftsministerium untersteht. Sie kontrolliert den Wettbewerb auf den fünf Märkten Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnverkehr.

Die Ungleichbehandlung von Regionalstrecken verstoße gegen das eisenbahnrechtliche Diskriminierungsverbot, sagte Kurth. Im Verlauf der Prüfungen habe die Netz AG der Deutschen Bahn, welche die Trassenentgelte verwaltet, die Erhebung sowie die unterschiedliche Höhe der Regionalfaktoren und damit die Ungleichbehandlung einzelner Strecken nicht sachlich belegen können.

Auch die Begründung, dass die Regionalfaktoren auf die geringere Auslastung der betroffenen Strecken und die damit einhergehende vermeintliche bestehende Kostenunterdeckung zurückzuführen seien, habe weder sachlich noch rechnerisch nachvollziehbar dargelegt werden können, sagte Kurth. Die höheren Preise für schwach befahrene Strecken liefen dem erklärten Ziel des Eisenbahnrechts zuwider, mehr Verkehr auf die Schienen zu bringen.

Die Deutsche Bahn prüft jetzt eine Klage gegen die Entscheidung. Zugleich erklärte sie, um einen Wegfall der Regionalfaktoren zu kompensieren, werde sich "das Preisniveau des Schienenpersonennahverkehrs zwangsläufig erhöhen müssen".

som/dpa/DAPD

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vander1 08.03.2010
Aha, die Aufschläge wurden als nicht Rechtens erklärt, also werden Aufschläge gemacht werden müßen um das finanziell auszugleichen. Steckt da jetzt eine nachvollziehbare Logik drin? Sollte das nicht sofort wieder die [...]
Zitat von sysop...Zugleich erklärte sie, um einen Wegfall der Regionalfaktoren zu kompensieren, werde sich "das Preisniveau des Schienenpersonennahverkehrs zwangsläufig erhöhen müssen".
Aha, die Aufschläge wurden als nicht Rechtens erklärt, also werden Aufschläge gemacht werden müßen um das finanziell auszugleichen. Steckt da jetzt eine nachvollziehbare Logik drin? Sollte das nicht sofort wieder die Bundesnetzagentur auf den Plan rufen oder kann die Bahn die Preise letztendlich doch machen wie sie will? Es ist ja nicht wirklich so das ich mir das Bahnfahren in den letzten Jahren noch hätte leisten können. Hier(weitab von allen Ballungszentren) ist das Bahnfahren, nicht nur aus finanziellen Gründen, schon lange unmöglich geworden.
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  • Datum: Montag 08.03.2010 | 16:19 Uhr
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