Rechte der Fluggäste bei Streiks
Auch nach der Aussetzung des Streiks versucht die Lufthansa betroffene Passagiere auf alternative Flüge umzubuchen. Bei Zielen in Deutschland können Fluggäste ihren Flugschein am Ticketschalter auch gegen einen Reisegutschein der Deutschen Bahn eintauschen. Eine spätere Erstattung des Bahntickets ist ebenso möglich, dafür muss der Kunde einen Kaufbeleg für das Flugticket einreichen.
Wer fürchtet, dass sein schon gebuchter Lufthansa-Flug zwischen dem 22. und 25. Februar ausfällt und nun seine Reisepläne ändern will, kann schon jetzt kostenlos einen anderen Flug mit gleichem Start und Ziel wählen. Das neue Reisedatum muss aber vor dem 31. Mai liegen.
Wenn ein Flug als Folge des Arbeitskampfs gestrichen wird, kann der Kunde ihn am Flughafenschalter oder auch von zu Hause aus stornieren und bekommt dann sein Geld zurück - entweder von der Lufthansa oder vom Reisebüro, das das Ticket verkauft hat. Die Lufthansa listet ausgefallene und verspätete Flüge im Internet unter www.lufthansa.com (Ankunft und Abflug) auf. Informationen erhalten Fluggäste auch unter der Nummer 0800-8506070, für Flüge mit Germanwings unter 0800-6644935.
Ab zwei Stunden Verspätung haben Fluggäste laut EU-Verordnung Anspruch auf Betreuungsleistungen, also Telefonate, Getränke, Mahlzeiten und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel. Die Wartezeit gilt für Flüge bis zu 1500 Kilometern. Bei einer Strecke von 1500 bis 3500 Kilometern gibt es Unterstützung nach drei Stunden Warten, ab 3500 Kilometern Strecke nach vier Stunden Wartezeit. Ab einer Wartezeit von fünf Stunden können Passagiere eine Erstattung des Flugpreises verlangen.
Auch wenn ein Flug absehbar große Verspätung hat, sollten Passagiere immer zur ursprünglichen Abflugszeit am Flughafen sein. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Fluggesellschaft doch früher einen Ersatzflug anbieten kann - und der Reisende ihn dann verpasst.
Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Passagiere zwar laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung bis 600 Euro - aber nur, wenn kein "außergewöhnlicher" Umstand daran schuld ist. Die Lufthansa wertet Streiks aber wie miserables Wetter oder einen technischen Defekt als außergewöhnlichen Umstand. Eine Entschädigung zahlt sie deshalb nicht.