Köln - Im Streit um Bonusmeilen hat das Oberlandesgericht Köln die Klage eines Vielfliegers zurückgewiesen. Gleichzeitig ließ das Gericht am Dienstag die Revision am Bundesgerichtshof zu.
In dem Fall klagte ein Hamburger Professor gegen die Lufthansa. Der Vielflieger sammelt Bonusmeilen, um sie als Rabatt für neue Flüge einzulösen. Anfang 2011 hatte die Lufthansa die Bedingungen dafür verändert, wodurch das Konto des Vielfliegers auf einen Schlag um 30 Prozent entwertet wurde.
Dies hält er für rechtswidrig. In erster Instanz hatte er sich vor dem Landgericht Köln durchgesetzt. Das Oberlandesgericht vertrat nun aber im Berufungsverfahren die Ansicht, dass nicht alle Meilensammler schlechtergestellt würden. Man dürfe den Fall des Vielfliegers deshalb nicht isoliert betrachten.
dpa/dkr
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