Frankfurt - Bei der Lufthansa wird an allen Flughäfen unbefristet gestreikt. Die Verhandlungen zwischen der Fluggesellschaft und der Flugbegleitergewerkschaft Ufo seien gescheitert, sagte ein Lufthansa-Sprecher. "Wir sind ab heute im Arbeitskampf", teilte die Gewerkschaft am späten Dienstagmorgen mit. Vor Donnerstag wird es aber nach ihren Angaben nicht zu Aktionen kommen.
Für Streiks hat die Lufthansa Notfallpläne in der Schublade. Je nach Umfang des Arbeitsausstands werden unterschiedlich viele Verbindungen gestrichen, meist zunächst Kurz- und Mittelstreckenflüge innerhalb Deutschlands und Europas. Ausgenommen davon sind die Zubringerstrecken zu den Lufthansa-Drehkreuzen in Frankfurt und München.
Erklärtes Ziel der Airline ist es, so viele Interkontinentalflüge wie möglich durchzuführen, weil das Unternehmen damit am meisten Geld verdient und die Passagiere nicht fernab der Heimat stranden sollen.
Noch ist nicht bekannt, wann es zu Arbeitsniederlegungen bei der größten deutschen Fluglinie kommen wird. Doch wer sich schon vorab informieren möchte, findet hier Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Ich haben einen Flug bei der Lufthansa gebucht. Welchen Service bietet die Airline?
Die Passagiere können sich auf der Homepage der Lufthansa informieren: Dort wird bei Streiks eine Liste die gestrichenen Flüge aufgeführt, mit der Flug- oder Buchungsnummer können Fluggäste direkt ihre Verbindung abrufen.
Wer seine Mobilnummer bei der Buchung angegeben hat, erhält bei einem stornierten Flug direkt über sein Handy eine Info-SMS. Innerdeutsch reisende Passagiere können laut Lufthansa auch die Züge der Deutschen Bahn nutzen. Dafür wird das eTix-Ticket sowohl am Check-in-Automaten am Flughafen, aber auch online umgewandelt werden können. Die Servicenummer der Lufthansa ist 01805-805805.
Ich habe einen Lufthansa-Flug bei einem Veranstalter gebucht - wie informiere ich mich darüber, ob er ausfällt oder verspätet ist?
Wer eine Pauschalreise mit einem Flug der Lufthansa gebucht hat, wendet sich an seinen Reiseveranstalter. Auch die Flughäfen werden auf ihren Internetseiten Informationen über die aktuellen Flug- und Ankunftszeiten geben.
Was passiert, wenn mein Flug gestrichen wurde?
Einen wegen Streik gestrichenen Flug kann der Kunde stornieren, er bekommt dann sein Geld zurück. Wer trotzdem fliegen will, hat Anspruch auf einen späteren Flug - womöglich erst nach Ende des Streiks.
Was passiert, wenn ich am Flughafen gestrandet bin?
Der jeweilige Veranstalter oder die Fluggesellschaft muss gestrandete Kunden betreuen. Die Leistungen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung sind unabhängig davon, ob das Unternehmen für die Verspätungen oder Ausfälle von Flügen verantwortlich ist. Passagiere erhalten Essen und Getränke, meist in Form von Gutscheinen. Außerdem dürfen sie kostenlos zweimal telefonieren, Faxe verschicken oder E-Mails schreiben.
Wenn der Flug sich auf einen anderen Tag verschiebt, muss die Airline oder der Veranstalter die Übernachtung im Hotel bezahlen. Wie viele Nächte das sind, wird noch vor Gericht verhandelt. Zumindest zwei Übernachtungen sind aber gesichert.
Wie komme ich trotz des Streiks an mein Reiseziel?
Die Fluggesellschaft oder der Veranstalter hat die Pflicht, so schnell wie möglich eine Ersatzbeförderung zu organisieren. Kunden können diese per Telefon oder am Schalter des Unternehmens am Flughafen einfordern.
Urlauber sollten nicht aus Verärgerung einfach ein Zugticket buchen. Wer beispielsweise einen Flug von Frankfurt am Main über Paris nach New York gebucht hat, sollte nicht auf eigene Faust mit dem Zug nach Paris fahren, um den Anschlussflug zu erwischen. Denn dann sei es fraglich, ob die Fluggesellschaft das Zugticket erstattet, warnen Reiserechtsexperten. Besser ist es, sich ein Bahnticket am Check-in am Flughafen von der Airline ausstellen zu lassen.
Habe ich Anspruch auf Schadensersatz?
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in der vergangenen Woche müssen Fluggesellschaften ihren Passagieren keine Entschädigung zahlen, wenn sie wegen eines Streiks einen Flug streichen. Bei einem Streik handele es sich um "außergewöhnliche Umstände", bei denen die Unternehmen nicht zahlen müssen. Voraussetzung ist, dass die Flüge wegen Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft und "außerhalb des Rahmens der normalen Betriebstätigkeit" ausfallen.
Fluglinien-Auskunft
Flughafen-Auskunft
Aktuelle Informationen über Verspätungen und Flugausfälle geben die Flughäfen über ihre Webseiten bekannt.
Hotlines von Veranstaltern
abl/dpa
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