Pauschalurlaub: Verspätete Ankunft im Hotel ist Reisemangel

Ein verspäteter Flug brachte den Urlauber um seine Nachtruhe: Mehr als fünf Stunden später als geplant erreichte er sein Hotel in Ägypten. Ein Gericht entschied, dass ihm dafür eine Entschädigung zusteht - der Betrag war allerdings eher mickrig.

Hamburg - Urlauber müssen es nicht klaglos hinnehmen, wenn sie wegen deutlicher Flugverspätung erst morgens am Urlaubsort ankommen. Eine Verzögerung um etliche Stunden, durch die sich die Ankunft von der Nacht auf die Morgenstunden verschiebt, ist ein Reisemangel, urteilte das Amtsgericht Hamburg.

Viel Geld zurück gibt es dafür aber nicht: In diesem Fall gestand das Gericht den Klägern 17,11 Euro zu, zehn Prozent es Reisepreises für einen Tag. Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".

In dem Fall hatte der Kläger eine Pauschalreise nach Ägypten gebucht. Der Abflug in Berlin verzögerte sich um mehr als drei Stunden. Der Urlauber verpasste in Kairo deswegen den Anschlussflug nach Hurghada und musste sieben Stunden auf die nächste Maschine warten. So kam er statt um 2 Uhr erst um 7.15 Uhr im Hotel an. Weil die Nachtruhe komplett ausfiel, sei die Grenze des Zumutbaren überschritten, urteilte das Gericht.

Flugverspätungen bis zu vier Stunden seien als Unannehmlichkeit zu werten. Kommt der Urlauber noch später an, könne er für jede angefangene Stunde den Tagespreis um fünf Prozent mindern.

Aktenzeichen: 8B 194/10

sto/dpa

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insgesamt 4 Beiträge
markus_wienken 26.08.2011
Das hat sich ja mal richtig gelohnt... ;-)
Das hat sich ja mal richtig gelohnt... ;-)
JaguarCat 26.08.2011
Immerhin wird der Urlaub ja kürzer, wenn man später ankommt. Allerdings finde ich persönlich, dass für eine durchwachte (statt durchschlafene) Nacht die Entschädigung deutlich höher ausfallen müsste. Immerhin dauert es eine [...]
Immerhin wird der Urlaub ja kürzer, wenn man später ankommt. Allerdings finde ich persönlich, dass für eine durchwachte (statt durchschlafene) Nacht die Entschädigung deutlich höher ausfallen müsste. Immerhin dauert es eine gewisse Zeit, bis man zurück in den normalen Zyklus findet. Bei einer Ankunft um 2 Uhr hätte man noch "fast normal" bis 10 oder 11 Uhr am nächsten Morgen schlafen können und dann fast den ganzen Tag vor sich gehabt. Mit der Ankunft um 7 Uhr ist hingegen der ganze Schlaf-Wach-Zyklus durcheinander, und man hängt am ersten Urlaubstag nur rum und kann gar nichts richtig tun.
Altesocke 26.08.2011
Irgendwo am Pool wird sich bei so etwas schon ne Liege mit Sonnenschirm finden lassen: Nix ausgefallen, sogar der Sonnenbrand hat es geschafft!
Zitat von JaguarCatImmerhin wird der Urlaub ja kürzer, wenn man später ankommt. Allerdings finde ich persönlich, dass für eine durchwachte (statt durchschlafene) Nacht die Entschädigung deutlich.....
Irgendwo am Pool wird sich bei so etwas schon ne Liege mit Sonnenschirm finden lassen: Nix ausgefallen, sogar der Sonnenbrand hat es geschafft!
neosozlib 13.09.2011
Armes Gericht. Es ist natürlich ärgerlich, wenn man einige Stunden verspätet im Hotel ankommt (wer hat das übrigens noch nie erlebt).Warum muss man aber wegen derartigem Pipifax(oder wie wird das korrekt geschrieben) die deutsche [...]
Armes Gericht. Es ist natürlich ärgerlich, wenn man einige Stunden verspätet im Hotel ankommt (wer hat das übrigens noch nie erlebt).Warum muss man aber wegen derartigem Pipifax(oder wie wird das korrekt geschrieben) die deutsche Gerichtsbarkeit bemühen, um dann 17 Euro zu erstreiten? Da hat wohl mal wieder ein Betroffener die ²gefühlte² individuelle Gerechtigkeitslücke erkannt und ist sofort tätig geworden. Ich würde auf eine bestimmte Berufsgruppe tippen...
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  • Freitag, 26.08.2011 – 11:28 Uhr
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