Reiserecht Holidaycheck haftet nicht für schlechte Hotelbewertung
"Für 37,50 Euro gab es Bettwanzen": Der Eintrag einer Nutzerin auf der Internetseite Holidaycheck war nicht gerade gute Werbung. Das kritisierte Hotel verklagte das Bewertungsportal - jedoch erfolglos.
Berlin - Die Firma Holidaycheck haftet nicht für eine Hotelbewertung auf seiner Internetseite. Das hat das Kammergericht Berlin entschieden und damit eine Klage der A&O Hotel and Hostels Mitte GmbH in der Berufung abgewiesen.
Das Unternehmen wollte Aussagen über Qualitätsmängel in einem Hotelzimmer verbieten lassen. Das Gericht entschied jedoch, Holidaycheck sei als Verbreiter der Tatsachenbehauptung eines Dritten nicht haftbar zu machen. Das Bewertungsportal habe sich die Meinung nicht zu eigen gemacht.
A&O hatte 2010 eine Bewertung der Nutzerin "Sabrina" entdeckt: "Für 37,50 Euro pro Nacht u. Kopf im DZ gabs Bettwanzen." Das Hotel forderte Holidaycheck auf, diesen Eintrag zu entfernen. Das Gericht entschied jedoch, Holidaycheck sei als Verbreiter der Tatsachenbehauptung eines Dritten nicht haftbar zu machen. Das Bewertungsportal habe sich die Meinung nicht zu eigen gemacht.
Das Kammergericht ließ eine Revision zu. Die Hotelgruppe hatte bereits früher erklärt, eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs erwirken zu wollen.
dkr/dpa