Wuppertal - Sind die Reiseunterlagen fehlerhaft, müssen Urlauber die Reise nicht antreten. Ihnen steht dann Schadensersatz zu, urteilte das Landgericht Wuppertal. Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".
In dem Fall hatte der Kläger für sich und seine Ehefrau eine Pauschalreise nach Ägypten mit Flug, Hotelaufenthalt und Nilkreuzfahrt gebucht. Weil die Reiseunterlagen Fehler aufwiesen, unter anderem waren der Name der Ehefrau sowie das Hotel falsch, sagte der Reiseveranstalter zu, korrigierte Unterlagen am Flughafen zu hinterlegen. Dies erfolgte jedoch nicht. Telefonisch war der Veranstalter nicht zu erreichen.
Der Kläger trat die Reise deshalb nicht an und verlangte Schadensersatz. Das Amtsgericht Solingen hatte ihm diesen bereits zugesprochen, das Landgericht Wuppertal gab dem Kläger im Berufungsverfahren ebenfalls Recht. Das Fehlen der korrekten Reiseunterlagen sei ein Reisemangel.
Aktenzeichen: 9 S 294/11
sto/dpa
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