Frankfurt am Main - Der Urlaub auf den Malediven entwickelte sich eigentlich ganz gut: Vom Hotel gab es für die Frau während ihres Aufenthalts ein Upgrade. Sie durfte von ihrem Zimmer in die Präsidentensuite umziehen.
Im Marmorbad der Suite löste sich dann allerdings eine Granitplatte und verletzte den Gast erheblich. Der Reiseveranstalter wies die Forderung nach Schadensersatz kategorisch ab. Die Frau zog daher vor Gericht. Mit Erfolg, wie die "Neue juristische Wochenschrift" berichtet.
Der Reiseveranstalter sei verpflichtet, in diesem Fall Schadensersatz zu leisten, auch wenn er die betreffende Suite nicht anbiete, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt. Denn zum einen erhebe ein Prospekt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Zum anderen müsse der Reisende aus der Nichterwähnung einer Hoteleinrichtung im Reisekatalog nicht schließen, dass der Reiseveranstalter dafür keine Verantwortung übernehmen wolle.
Aktenzeichen 16 U 169/11
dkr/dpa
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