Service für Kunden: Bundesrat stimmt Schlichtungsstelle für Flugreisende zu
Ab November kommen Fluggäste leichter zu ihrem Recht: Eine Schlichtungsstelle soll bei Ärger mit Airlines helfen. Jetzt hat das dazu notwendige Gesetz den Bundesrat passiert.
Berlin - Verloren gegangene Koffer, verspätete Flieger oder abgesagte Verbindungen: Ab November können sich unzufriedene Fluggäste bei Schadensersatzforderungen gegen Airlines an eine Schlichtungsstelle wenden. Einem entsprechenden Gesetz stimmte am Freitag der Bundesrat zu.
Es soll jedem Fluggast ermöglichen, seine Ansprüche in Höhe von bis zu 5000 Euro in einem Vermittlungsverfahren geltend zu machen. Gerichtsverfahren sollen damit vermieden werden. Sollten sich Kunde und Airline trotzdem nicht einigen, steht der Klageweg weiter offen.
Fluggesellschaften haben dem Gesetz zufolge die Möglichkeit, sich an einer privatrechtlichen Schlichtungsstelle beteiligen - zum Beispiel an der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP). Tut ein Unternehmen dies nicht, können sich seine Kunden an eine behördliche Stelle wenden.
Die beim Bundesamt für Justiz angesiedelte Vermittlungsstelle ist nach eigenen Aussagen so gut wie arbeitsbereit. Die nötigen Mittel und Stellen wurden demnach bereits angemeldet, auch die Errichtung einer Geschäftsstelle sei sichergestellt. Für Bahn, Busse und Schiffe gibt es bereits eine Schlichtungsstelle, an der sich schon Europas größter Billigflieger Ryanair beteiligt.
sto/AFP/dpa
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