Ab November: Schlichtungsstelle vermittelt auch bei Ärger mit Airlines

Bisher half bei erfolglosen Beschwerden an Fluglinien nur der Gang vors Gericht. Ab November soll die Schlichtungsstelle SÖP helfen. Nach langem Zieren beteiligen sich nun auch Lufthansa, Tuifly und Co. Längst überfällig, meinen Verbraucherschützer.

Gepäck am Flughafen: Koffer weg und keine Entschädigung? Die SÖP soll helfen Zur Großansicht
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Gepäck am Flughafen: Koffer weg und keine Entschädigung? Die SÖP soll helfen

Berlin - Bei hartnäckigem Ärger über Verspätungen oder mit dem Gepäck können bald auch Flugreisende einen zentralen Vermittler einschalten. Große deutsche Airlines wie die Lufthansa, Air Berlin, Condor, Tuifly und Germanwings wollen der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) beitreten, wie der Bundesverband der Luftverkehrswirtschaft am Dienstag für seine Mitgliedsunternehmen mitteilte.

Auch der Verband der mehr als hundert in Deutschland tätigen ausländischen Airlines empfiehlt dies seinen Mitgliedern. Als einzige Fluggesellschaft beteiligte sich bisher der Billigflieger Ryanair an der Schlichtung, die auch für Bahn, Busse und Schiffe zuständig ist.

Geltendmachen können Passagiere Ansprüche, die für Flüge ab dem 1. November entstehen. Dabei müssen sich Kunden mit ihren Beschwerden weiter zuerst an die Airline wenden. Lehnt sie Schadensersatzzahlungen ab oder reagiert innerhalb von zwei Monaten nicht, können Reisende sich an die Vermittlungsinstanz wenden. Nach jahrelangen Diskussionen hatte der Bundesrat im Frühjahr den Weg für eine entsprechende gesetzliche Schlichtungsregelung frei gemacht.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen begrüßte die Ankündigung der Fluggesellschaften. "Es hat ja auch lange auf sich warten lassen", sagte Experte Otmar Lell. Die SÖP sei als Vermittlerin etabliert. Dass sich Verbraucher bei Ärger mit Airlines an dieselbe Stelle wenden könnten, sei ein großer Vorteil. Verbraucher hätten jetzt deutlich bessere Chancen, ohne eine Klage an ihr Recht zu kommen.

Für die Fluggesellschaften ist die Beteiligung an der SÖP freiwillig. Allerdings ist für Airlines, die sich keiner privat organisierten Stelle anschließen wollen, ab 1. November das Bundesamt für Justiz als staatlicher Schlichter zuständig.

abl/dpa

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1. Schade
herumnöler heute, 14:24 Uhr
Von "Airlines" ist die Rede. Das muessen also angloamerikanische sein. Deutsche Fluglinien sind nicht betroffen, sonst haette der Verfasser des Artikels "Fluggesellschaften" gesagt.
2. Können Sie eigentlich nicht lesen
spon-1203191786232 heute, 16:28 Uhr
Zitat von herumnölerVon "Airlines" ist die Rede. Das muessen also angloamerikanische sein. Deutsche Fluglinien sind nicht betroffen, sonst haette der Verfasser des Artikels "Fluggesellschaften" gesagt.
Im Artikel wird: 5 X Airline 1 x Flugline 3 x Fluggesellschaft Verwendet. Ist das nicht deutsch genug für Sie?
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