Streik in Hamburg: Flughafen rät Passagieren von Anreise ab
Die Flugzeuge fliegen, viele Passagiere bleiben jedoch am Boden: Am Hamburger Flughafen hat das Sicherheitspersonal die Arbeit niedergelegt. Nur eine der 20 Kontrollschleusen ist derzeit in Betrieb - Passagiere werden dazu aufgefordert, gar nicht erst anzureisen.
Hamburg - Nichts geht mehr. Durch beide großen Terminals am Hamburger Flughafen ziehen sich lange Schlangen. Das Sicherheitspersonal hat am frühen Freitagmorgen die Arbeit niedergelegt und den Betrieb nahezu zum Stillstand gebracht. Der Ausstand soll bis 23 Uhr dauern. "Wir gehen davon aus, dass der Flughafen heute lahmgelegt wird", sagte Verdi-Sprecher Peter Bremmer.
Die Rechnung der Gewerkschaft geht bislang auf. "Von 20 Kontrollspuren ist derzeit nur eine geöffnet", sagte eine Flughafensprecherin SPIEGEL ONLINE. 176 Abflüge seien für heute geplant, 19.000 Passagiere werden am Hamburger Airport erwartet. "Davon können wir wahrscheinlich nur einen Bruchteil abfertigen." Es sei mit Verzögerungen und Flugausfällen zu rechnen. "Die Wartezeit kann bis zu vier Stunden betragen", heißt es in einer Mitteilung des Flughafens. Passagieren wird auf der Webseite empfohlen, am Freitag nicht zum Flughafen zu fahren.
Die Gewerkschaft Verdi versucht mit dem Streik, Druck in den laufenden Tarifverhandlungen mit dem Arbeitgeberverband Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) zu erzeugen. Verdi fordert einen Stundenlohn von 14,50 Euro, bisher verdienen die Beschäftigten des Sicherheitspersonals am Hamburger Flughafen 11,80 Euro. Für die Passagierkontrolle des Airports ist die Bundespolizei verantwortlich, die aber diese Aufgaben an eine Privatfirma vergeben hat.
"Das kommt einer Schließung des Flughafens gleich"
Verdi-Vertreter Peter Bremme sagte, die Beteiligung an dem Streik liege bei 95 Prozent. Die Beschäftigten, die trotz des Streiks arbeiteten, seien befristet Angestellte, die um ihren Arbeitsplatz fürchteten.
Die Fluggesellschaften haben angekündigt, die Flüge nur mit leichten Verspätungen durchzuführen und nicht zu warten. Fluggäste werden gebeten, mit ihren Fluggesellschaften Kontakt aufzunehmen, um sich gegebenenfalls umbuchen zu lassen.
"Der Ausfall der Sicherheitskontrollen aufgrund eines Streiks kommt quasi einer Schließung des Flughafens gleich", sagte Michael Eggenschwiler, Vorsitzender der Geschäftsführung am Hamburg Airport, laut einer Pressemitteilung. "Passagiere können nach Hamburg kommen, Hamburg aber mit dem Flugzeug nicht mehr verlassen." Dieses Vorgehen treffe Passagiere, Flughäfen und Fluggesellschaften gleichermaßen. Dem Flughafen entstehe ein Umsatzverlust im mittleren sechsstelligen Bereich.
Wetterbedingte Ausfälle in München
Fluggäste am Münchner Flughafen müssen sich derweil wegen des Wetters am Freitag erneut auf zahlreiche Flugausfälle einstellen. 120 Flüge mussten annulliert werden, sagte ein Flughafensprecher am Freitag. Zwar seien die Start- und Landebahnen frei, das Chaos vom Vortag wirke sich aber weiter auf den Ablauf aus.
Am Donnerstag waren wegen heftiger Schneefälle mit 13 Zentimeter Neuschnee mehr als 300 Verbindungen gestrichen worden. Beide Startbahnen seien achtmal und damit so oft wie nie zuvor komplett geräumt worden, sagte der Sprecher. 470 Menschen seien in drei Schichten im Dauereinsatz gewesen, um das vier Quadratkilometer große Areal vom Schnee zu befreien. Etwa zwei Drittel des Flugverkehrs konnten abgewickelt werden. Gestrandete Passagiere wurden mit Decken, Feldbetten und Getränken versorgt.
Die wichtigsten Informationen für Passagiere:
Was passiert, wenn mein Flug gestrichen wurde?
Einen wegen des Streiks nicht angetretenen Flug kann der Kunde stornieren, er bekommt dann sein Geld zurück. Wer trotzdem fliegen will, hat Anspruch auf einen späteren Flug.
Wie komme ich trotz des Streiks an mein Reiseziel?
Die Fluggesellschaft oder der Veranstalter hat die Pflicht, so schnell wie möglich eine Ersatzbeförderung zu organisieren. Kunden können diese per Telefon oder am Schalter des Unternehmens am Flughafen einfordern.
Habe ich Anspruch auf Schadensersatz?
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Fluggesellschaften ihren Passagieren keine Entschädigung zahlen, wenn sie wegen eines Streiks einen Flug streichen. Bei einem Streik handele es sich um "außergewöhnliche Umstände", bei denen die Unternehmen nicht zahlen müssen. Voraussetzung ist, dass die Flüge wegen Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft und "außerhalb des Rahmens der normalen Betriebstätigkeit" ausfallen.
dkr/sto/dpa/AFP/dapd
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